HELP! Von 630 Job zurück in die GKV

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Nov 2002

Hallo,
allen nochmal Dank, die auf meine letzte Anfrage so nett geantwortet hatten.Nochmal: Die AOK hat meiner Frau die Karte weggenommen und gesagt, sie sei da seit zwei Jahren nicht mehr versichert. Abgerechnet wurde in den Jahren trotzdem.Erst als meine Frau die Anschrift ändern lassen wollte, fiel das auf. Sie hatte von der Steuerklasse 5 auf 630 DM umändern lassen. Keinem fiel auf (Weder Arbeitgeber-Friseurladen-,meiner Frau oder der AOK) das keine KV mehr abgeführt wurde. Ein Schreiben über Ende der Mitgliedschaft, Versicherungszeiten, Angebot zur freiw. Versicherung hatten wir nicht bekommen.
Ich bin Beamter.Doch die Mitgliedschaft in der PKV bei mir ist zu teuer für meine Frau (Insges. 150 Euro). Sie soll zurück in die GKV. Fragen:
1.Wenn Sie das ursprüngliche Einkommen wieder hat vor der Umstellung auf 630,- kommt sie doch wieder automatisch in die GKV?
2.Wie hoch genau muß das Mindesteinkommen dazu sein?
3.Kommt Sie in die AOK?
4.Kann die die Beiträge für zwei Jahre nachfordern?
5.Nach meinem Kenntnisstand könnte sie dann innerhalb von 2 Monaten kündigen und in eine BKK oder so wechseln, richtig?
6.Wenn die AOK sich dumm stellt: Hätte die AOK seinerzeit das Ende der Mitgliedschaft mit einer "empfangsbedürftigen" Willenserklärung mitteilen müssen? Dann wäre Sie hierfür beweispflichtig!?
Ich bitte die ausführlichen Fragen zu entschuldigen. Das ist für uns leider in Augenblick sehr wichtig.
Besten Dank im voraus
Gerd Wogatzki

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
    Re: HELP! Von 630 Job zurück in die GKV

    Hallo,
    wenn Deine Frau wieder krankenversicherungspflichtig beschäftigt
    wird (über 325,00 Euro oder über 15 Std, wöchentlich), dann muss
    Sie in die gesetzliche Kasse - da sie die letzten zwei Jahre
    nicht gesetzlich krankenversichert war, kann Sie ab Beginn der
    Beschäftigung ihre Kasse neu wählen (also auch BKK, wenns denn
    sein muss).
    Was die AOK machen kann ?
    Sie kann für die zurückliegenden zwei Jahre die Leistungen
    zurückfordern oder den frewilligen Krankenversicherungs- und
    Pflegebeitrag, wenn Ihr das wollt (wozu ich aber nicht
    ratenn würde, denn offensichtlich sind ja nur ambulante Kosten
    angefallen).
    Eine schriftliche Bestätigung wurde in aller Regel von der
    AOK nicht versandt, da bei einer Abmeldung durch den Arbeitgeber
    die Mitgliedschaft kraft Gesetzes erlischt.

    Gruss

    Günter

  2. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: HELP! Von 630 Job zurück in die GKV

    Hallo Gerd,

    hast du bei der Prämie bedacht, dass deine Frau Anspruch auf Beihilfe hat?

    Gruß
    Marco

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: HELP! Von 630 Job zurück in die GKV

    Hallo,
    danke für eure kompetenten Antworten,die mir ziemlich weitergeholfen hatten.Der Privattarif war trotz Beihilfe zu teuer. Ich hatte inzwischen auch mit dem Bundesversicherungsamt, der Landesaufsichtsbehörde und der DAK gesprochen. Alle mit unterschiedlichem Informationswert. Die Sachbearbeiterin der DAK zeigte sich sehr hilfsbereit. Wegen des Filialnetzes werden wir jetzt dort hingehen.
    Nur nebenbei: meine Tochter war jahrelang bei meiner Frau mitfamilienversichert, obwohl ich das höhere Einkommen hatte. Auch das hatte die AOK nur durch Zufall gemerkt. Da war es mir natürlich Wurscht.Wenn man bedenkt, dass zwei derart teure Fehler allein bei meiner Familie gemacht wurden, wundert mich mich das Defizit der AOK nicht.
    Euch allen gesunde Tage
    Gerd

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