BBG ist eine Jahresgrenze!
Hi!
Aber wie sieht es aus, wenn man normalerweise (knapp) unter
der
Beitragsbemessungsgrenze liegt - und mit der Einmalzahlung
(deutlich) darüber?
Kommt die BBG zum Tragen, oder nicht?
Sie kommt zum Tragen - allerdings hochgerechnet!
Als Beispiel nehem ich mal die Krankenversicherungs-Bemessungsgrenze (mit der RV rechnet es sich aber genau so - nur halt mit nem anderen Betrag: 4500 €)
Wenn Du im Monat 3245 € verdienst (also 100 € unter der Beitragsbemessungsgrenze) und im November eine Einmalzahlung in Höhe von 5000 € bekommst, dann wird nicht einfach nur in Höhe von 3345 € berechnet, sondern auf das Jahr hochgerechnet.
Also wird geschaut, was ist die anteilige Jahres-BBG (11 x 3345 = 36.795,-€). Dann wird geschaut, was hast Du davon schon erreicht (11 x 3245 = 35.695,- €). Dann wird im November von der Einmalzahlung ermittelt, was noch pflichtig ist (36.795 minus 35.695) Es wären dann hier in diesem Beispiel 1.100 € zu verbeitragen.
Sorry, dass ich es nicht einfacher erklären kann - aber wo kämen wir denn hin, wenn es einfach wäre ;-)
Grüße
Guido