Re^2: Du hast das falsch verstanden!
O.K ganz konkret.
Im Vertrag steht: Aufschubzeit 33 Jahre
Das ist die "Ansparzeit".
, Beginn Ablaufphase
2035,
deckt sich mit den 33 Jahren: 2002 + 33 = 2035.
Dauer Ablaufphase 5 Jahre
Für mich bedeutet das, dass ich erst ab 2035 die Kohle
bekomme, und dann noch mal fünf Jahre drauf setzen kann. Oder
etwa nicht?
Nein! Du kannst 2030 schon an die Kohle ran! Du kannst aber auch warten, bis 2040. Könnte ja sein, dass unserer Regierung (gleich welche) einfällt, dass Du bis 70 zu arbeiten hast. Oder: Du machst Dich selbständig und sagst Dir: "ich und jetzt schon (mit 65) mit der Arbeit aufhören? Bin ich altes Eisen? Nie! Ich arbeite weiter, bis mich der Totengräber erschlägt!"
Sag´ nicht, dass Du das nie sagen würdest. Hier schreibt Dir einer, der mit Begeisterung länger arbeiten wird. mein Beruf macht mir richtig Spaß!
Tatsächlich steht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen im Antrag.
Unterschrieben wurde der schon am 19.11, ich habe die
Unterlagen aber erst am Freitag bekommen.
Muss ich dann also gegebenenfalls noch morgn kündigen?
Meines Wissens zählt der Erhalt der Police als Stichtag: ab dem 14 Tage. Sie aber noch mal nach. Und frage bei der Versicherung, "ob ich auch wenn´s mir gefällt schon mit 60 die Rente haben kann?" Du wirst es bestätigt bekommen.
Du solltest auch eine Rentengarantiezeit drin haben. .. wenn Du verheiratet bist und glaubst, dass Du auch für Deine Frau mitverantwortlich bist. Rentengarantiezeit bedeutet, dass Deine Frau nach Deinem Tod noch x Jahre Deine Rente weiter bezieht.
Sagst Du Dir allerdings: die Tuts soll für ihre Rente selber sorgen, dann spar Dir diese Rentengarantiezeit.
Hebst Du aber die LV-Summe mit z.B. 65 komplett ab und legst sie anders an (z.B. in Wein, Weib und Gesang:)), dann ist diese Garantiezeit sinnlos.
Na, brummt der Schädel?
Grüße
Raimund