Re^2: Sonderkündigungsrecht Krankenkasse?
Hallo,
da ich mal annehme dass Du schon seit 2001 dieser Kasse
(DAK??)
angehörst, ist dieses Sonderkündigungsrecht für Dich
unwichtig.
Wenn Du noch im Dezember kündigst, endet deine Mitgliedschaft
zum
28.02.2003.
Gehts Dir nur ums Geld nimm die BKK mit 11,9 % - gehts Dir
nur um Leistung und ggf. auch um Service warte mit dem
Wechsel oder vezichte ganz darauf.
Gruss
Hi
Günter
hast schon recht, wenn du krank bist, bloß nicht in die BKK, wenn du gesund bist, vielleicht erstaml in die BKK und wenn du dann wieder krank wirst, zurück, wenn s dann geht (meistens bei Geringen Verdiensten ja, bist du jung und gesund am besten ab in die private und dann aber in sehr seltenen Fällen noch ein Zurück Können.
Wohin der Zug mit den Beiträgen auch bei den BKK n geht , weiß man z. Zt, ja nicht.
Und letztendlich wo das Dilemna der Krankenversicherung z. Zt. endet, auch nicht so richtig ? Nationaler Gesundheitsdiesnt ? Einheitskasse ? Wo bleibt dann unsere Zusatzversorgung ? günther ?
Tschüßße und guten Rutsch