Krankenversicherungsbeitrag bei Minijob
Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Jan 2003
Hallo,
ich bin Studentin, über 25, und zahle daher monatlich etwas über 50 € an Krankenversicherungsbeitrag (Barmer). Nun habe ich einen Minijob (325 €, 15 h/Woche), wo mein Arbeitgeber monatlich etwas über 70 Euro an die Barmer abführt. Ich nahm nun an, daß die Barmer nun alleim vom Arbeitgeber mehr Geld erhält als bisher von mir und die Minijobs ja steuer- und abgabenfrei für den Arbeitnehmer sind, daß sich mein Studentenbeitrag zumindest verringert. Die Barmer teilte mir jedoch folgendes mit:
"Diese Beschäftigung zieht keine Versicherungspflicht nach sich und es greift die Vorrangversicherung, Ihre Krankenversicherung der Studenten. Der Arbeitgeber muss in dem Fall lediglich eine Pauschale von 10% zur Krankenversicherung und 12% zur Rentenversicherung abführen. Aus dieser Pauschale lassen sich keine Leistungsansprüche aus der Kranken- und Rentenversicherung ableiten. Also es ist kein direkter Beitrag zur Versicherung, sondern wie eine Steuer zu betrachten."
Ist dies korrekt? Mir kommt das etwas unverschämt vor, da ja gerade damit geworben wird, daß die Jobs steuer- und beitragsfrei seien und ich nun trotzdem zahlen muß. Ob das nun direkt aus dem Job resultiert oder nicht, ist für den Arbeitnehmer ja egal. Vielleicht kennt sich hier ja jemand besser aus als ich.
Danke!
Brit
