Nochmal Berufsunfähigkeitsversicherung

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Mai 2003

Hallo zusammen,

hab da ein paar Fragen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung (oder wie immer sie nach div. „Reformen“ jetzt auch heißen mag):

1. 1. Inwieweit kann ich es einrichten, dass ich im Versicherungsfall eine regelmäßig steigende Erwerbslosenrente erhalte, dass sie also genau wie die Altersrente steigt? Denn sonst frisst die Inflation doch irgendwann meine Rente auf, oder?

2. Muss ich von der Erwerbslosenrente Steuern abführen und wenn ja, in welcher Höhe?

3. Wer zahlt meine Krankenversicherung? Ich alleine, oder die Hälfte die Versicherung?

4. Inwieweit werden das Einkommen des Ehe-Partners, etwaiges Eigentum und andere Einnahmen zu meinen Ungunsten angerechnet?

5. Wie hoch sind eigentlich noch die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Wie werden die berechnet?

Wäre nett, ein paar Infos zu bekommen.

Gruß
Boris

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nochmal Berufsunfähigkeitsversicherung

    Hallo! Hallo zusammen,

    hab da ein paar Fragen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
    (oder wie immer sie nach div. „Reformen“ jetzt
    auch heißen mag):
    Nennt sich jetzt ERWERBSMINDERUNGSRENTE für alle nach dem
    1,1,1961 geborenen und liegt bei max. rund 25% des letzten
    Bruttoeinkommens (für alle davor geborenen heißt sie weiterhin
    Berufsunfähigkeitsrente ((ca. 30 - 35% vom Brutto) und Erwerbsunfähigkeitsrente ((ca. 45% vom Brutto))
    1. 1. Inwieweit kann ich es einrichten, dass ich im
    Versicherungsfall eine regelmäßig steigende Erwerbslosenrente
    erhalte, dass sie also genau wie die Altersrente steigt? Denn
    sonst frisst die Inflation doch irgendwann meine Rente auf,
    oder?
    Lässt sich nicht einrichten, kommt auf die künftigen Reformen
    an 2. Muss ich von der Erwerbslosenrente Steuern abführen und
    wenn ja, in welcher Höhe?
    Von der gesetzlichen mit Sicherheit nicht, da es Freibeträge gibt, die steuerfrei bleiben. Diese Freibeträge können jedoch künftig auch noch
    geändert werden. Frag bei einem Lohnsteuerhilfeverein nach den heutigen
    Freibeträgen, um ein Bild zu bekommen.
    3. Wer zahlt meine Krankenversicherung? Ich alleine, oder die
    Hälfte die Versicherung?
    Von der BU/EU oder der Erwerbsminderungsrente bekommt man wie auch
    von der Altersrente einen Zuschuss in Höhe des halben AOK-Satzes:
    Wenn also der AOK-Beitrag bei 15% liegt, bekommt man einen Zuschuss von 7,5%, die andere Hälfte zahlt man selbst.
    Von der privaten BU/EU-Rente sind (bisher noch) keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen - kann aber in künftigen Reformen noch kommen, oder dass man alle Einkünfte, die man hat,
    mitteilen muss und dann davon x% Krankenversicherungsbeitrag berappen muss!
    4. Inwieweit werden das Einkommen des Ehe-Partners, etwaiges
    Eigentum und andere Einnahmen zu meinen Ungunsten angerechnet?
    Noch nicht - kann aber ebenfalls noch kommen...
    5. Wie hoch sind eigentlich noch die Ansprüche aus der
    gesetzlichen Rentenversicherung? Wie werden die berechnet?
    Siehe oben - auf jeden Fall zu wenig zum Leben...

    Ich kenne eine Seite, bei der neutral die privaten Berufs-
    und Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen bewertet werden
    und kann sie euch gerne mitteilen.
    (gehört leider nicht mir)

    Gruß
    Heinz
    Wäre nett, ein paar Infos zu bekommen.

    Gruß
    Boris

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Nochmal Berufsunfähigkeitsversicherung

      Hallo Heinz, Von der BU/EU oder der Erwerbsminderungsrente bekommt man wie
      auch
      von der Altersrente einen Zuschuss in Höhe des halben
      AOK-Satzes:
      Wenn also der AOK-Beitrag bei 15% liegt, bekommt man einen
      Zuschuss von 7,5%, die andere Hälfte zahlt man selbst.
      Von der privaten BU/EU-Rente sind (bisher noch) keine
      Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen - kann aber in
      künftigen Reformen noch kommen, oder dass man alle Einkünfte,
      die man hat,
      mitteilen muss und dann davon x% Krankenversicherungsbeitrag
      berappen muss!
      So pauschal nicht richtg, oder? Ich müsste lügen, aber kommt es hier ggf. bei BAV und je Durchführungsweg nicht zu einer Sozialabgabeneinstellung bei Rentenbezug?

      Wenn nämlich die Pflichtversicherungszeiten zu mehr als 9/10 erfüllt werden und bei freiwillig versicherten sogar generell, oder?

      Gruß
      Marco

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!