Re: Kündigung bei...Achtung Lang!!
Hallo Jutta,
solange sich der Prämienfaktor, also der Beitrag pro T-Euro Versicherungssumme, nicht verändert. kannst du den Vertrag deswegen nicht aufheben/kündigen (Siehe Posting Marco). Eine ordentliche Kündigung ist möglich, mind. 3 Monate vor Ablauf der Versicherung (kann abweichend sein von der hauptfälligkeit des Vertrages). Diese Info, wann der Vertrag abläuft, findest du in deiner Versicherungspolice. Der Grund hierfür ist, das lt. den Bestimmungen, die Versicherung auf die neue Adreße übergeht, da der hausrat da hingeschafft wird. Und der Hausrat ist ja versichert. Also eine objektbezogene Versicherung. Würdest du den Haushalt total vermüllen/entsorgen, sieht es es dann anders aus.
Ein Sonderkündigungsrecht hast du bei einem versicherten Schadenfall und das innerhalb von 4 Wochen nach Regulierung des Schaden.
Nachfragen möchte ich nochmal zu den qm Wohnfläche und der Äußerung:"Da müßte man nichts ändern!" Gehe dem nochmal nach, denn die Versicherungen erteilen bei Angabe der richtigen QM einen Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet für dich im Schadenfall, das der Versicherer den versicherten Schaden bis max. zur Versicherungssumme (zzgl. 10%Vorsorge) ohne Prüfung des tatsächlichen gesamten Hausratwertes übernimmt. Dafür werden, je nach Gesellschaft, pro qm Wohnfläche 650 Euro angesetzt oder die Versicherungen vereinbaren dann eine unbegrenzte Versicherungssumme. Stimmen also einige Angaben nicht, so kann der Versicherer vom Schaden den teil abziehen, der nicht versichert ist. Bsp.: Versichert sind 80 qm bißher für 52.000 Euro. In der neuen Wohnung hast du 120 qm (müßten dann sein 78.000 Euro)aber die Daten wurden nicht der neuen Wohnung angeglichen und es wurde kein Unterversicherungsverzicht seitens der Versicherung erteilt. Es kommt zu einem Schaden von 10.000 Euro (Bsp. Küchenbrand). Bei der regulierung stellt man fest das dein tatsächlicher Hausratwert 78.000 Euro ist. dann wird der Schaden wie folgt bezahlt: Versicherungssumme (52.000) * Schadensumme (10.000) geteilt durch die tatsächliche Hausratsumme= 6.666 Euro Schadenzahlung. Den Rest mußt du selbst zahlen.
Daher mein Rat an dich:"Kläre den Sachverhalt des Unterversicherungsverzicht mit der Rheinland"
Bei Fragen einfach melden.
Gruß
Martin