Zuzahlungsbefreiung KV

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Nov 2003

Hallo,

meine Tochter wird 18 und ist noch Schülerin. Kann sie sich von der zuzahlung für medikamente befreien lassen, da sie ohne Einkommen ist, oder müssen Schüler ohnehin nichts zuzahlen oder wird das Einkommen ihres vaters angerechnet, bei dem sie mitversichert ist?
Fragen über Fragen, die hoffentlich jemand beantworten kann !

Danke!

Beate

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten 1 hilfreich
    Re: Zuzahlungsbefreiung KV

    Hallo,
    ein sehr komplizierte Frage an der sich nach der heutigen Rechtslage
    selbst Krankenkassen-Experten nicht einig sind - ich sage klar und
    deutlich - ja sie kann.
    Aber es wird nichts mehr nützen denn ab 1.1.2004 gibt es keine
    Befreiungen aufgrund des niedrigen Einkommens mehr, d.h.
    jeder ab 18 muss erst mal zahlen - wie lange und in welcher Höhe
    muss noch abgewartet werden. Die Durchführungsbestimmungen zum
    Gesetz liegen uns leider noch nicht vor.

    Gruss

    Günter Czauderna

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!