Antwort von
nach 4 Tagen
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Re: Andere Lösung
Hallo
ich möchte Dir folgende Anregungungen geben, die es vielleicht wert sind, einmal darüber nachzudenken:
1. Wenn ich davon ausgehe, dass Dein zeitlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht ausgereizt ist, aber durch die Selbständigkeit beendet wird, dann prüfe doch einmal, ob Dir seitens des Arbeitsamtes als Unterstützung für die Existenzgründung das gesetzlich vorgesehene Überbrückungsgeld zusteht bzw. gezahlt wird. Wenn ja, dann zahlt das Arbeitsamt auch einen nicht unerheblichen Zuschuss für Deine persönlichen Versicherungen bzw. Deine soziale Absicherung incl. der Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat.
2. Wenn Dein Mann freiberuflich tätig ist, hat er die Möglichkeit, mit Dir einen Ehegatten-Arbeitsvertrag abzuschliessen. Er zahlt Dir für Deine Mitarbeit (die Du sicher auch bisher schon so einfach nebenher geleistet hast wie z.B. Erledigung allgemeiner Büroarbeiten etc.) ein Gehalt (z.B. 1.000 DM mtl.). Dann bist Du in allen Sparten der Sozialversicherung pflichtversichert, also auch in der Krankenversicherung. Die persönlichen Einnahmen Deines Mannes aus dem Geschäft werden um Deinen Gehaltsanteil gekürzt, so dass es zu keiner finanziellen Mehrbelastung kommt. Zusammen habt Ihr dann wieder ein Einkommen, dass dem bisherigen Einkommen Deines Mannes in etwa entspricht. Dein Gehalt und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Lass das Euren Steuerberater einmal durchrechnen.
Warum soll bei Euch nicht auch das klappen, was bei zigtausenden von Selbständigen funktioniert!?
Das Thema Ehegatten-Arbeitsvertrag ist ein 'heisses Thema' für alle Finanzbeamten und unterliegt sehr kritischen Prüfungsgesichtspunkten. Dennoch, wenn man es richtig macht, gibt es keine Probleme.
Bitte habe Verständnis dafür, dass ich hier nicht auf alle Einzelheiten eingehen kann, dafür ist das Thema einfach zu komplex.
Jedenfalls ist es eine Möglichkeit, Dein 'vorübergehendes Versicherungsproblem fast kostenneutral zu lösen', vorausgesetzt, es wird richtig gemacht.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN