Hi Michael,
Hallo Jörg,
danke für die schnelle Antwort, die aber neue Fragen aufwirft.
na dann wollen wir nochmal 
Hallo Michael,falls Deine Frau keinen Anspruch auf Leistungen
vom Arbeitsamt hat, bzw. wenn diese ausgelaufen sind kann sich
Deine Frau freiwillig weiterversichern. Diese freiwillige
Mitgliedschaft kann sie bis max. 3 Monate nach Ablauf der
Leistungen des Arbeitsamtes beantragen.
ich hoffe, das gilt auch, falls sie keine Leistungen bekommt?
Das ist unter unseren besonderne Umständen nämlich durchaus
möglich.
Ja das gilt auch dann. Deine Frau hat grds. die Möglichkeit sich freiwillig weiter zu versichern, wenn sie länger als 12 Monate am Stück bei der Kasse versichert war. D.h. wenn sie ab dem 01.01.04 keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommt hat sie Zeit bis längstens Ende März einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen.
Ich frage mich, warum die AOK nur schreibt, „falls sie
Leistungen vom AA erhält oder eine neue Arbeit aufnimmt“, aber
kein Wort von der Möglichkeit freiwilliger Weiterversicherung.
Ihre chronische Erkranung ist nichtmal teuer, das können wir
auch locker so bezahlen, nur nicht das Risko anderer
Erkrankungen. Die PKV nimmt sie wegen der chronischen
Erkranung jedenfalls nicht, no chance.
Wie gesagt: Keine Vorerkrankungsprüfung
Während der freiwilligen Versicherung muss Deine Frau Beiträge
zahlen. Da sie ja wohl dann (nach Ende Arbeitslosengeld) keine
eigenes Einkommen hat, wir ein Teil Deines Einkommens (sog.
Familieneinkommen) für die Berechnung des Beitrages
herangezogen.
Hast du eine Ahnung, was da als Maßstab genommen wird? Mein
Brutto-Gehalt ist ziemlich hoch, aber unterm Strich bleibt
nicht viel übrig, weil ein großer Teil an meine Ex-Frau und
meine Tochter geht. Liege ich mit der Befürchtung richtig,
dass die AOK das nicht interessieren wird, und mein ganzes
Gehalt heranziehen wird? Da es keinen Arbeitgeberanteil mehr
gibt, werden wir dann wohl bei 400-500 Euro pro Monat landen,
das wäre allerdings praktisch gar nicht tragbar.
Also die Beitragsberechnung in solchen Fällen grundsätzlich in den jeweiligen Kassensatzungen geregelt, deshalb kann ich Dir hier keine abschließende Auskunft geben; es wird aber Dein Einkommen zu Grunde gelegt, dann können evtl. Freibeträge abgezogen werden usw.
Lass Dich hier am besten vom Sachbearbeiter der AOK beraten.
Wenn sie einen MiniJob hätte, würde dann auch das
Famlieneinkommen zählen, oder dann nur ihres?
Ein Minijob alleine begründet keine Mitgliedschaft in der GKV (gesetzl. Krankenversicherung),
Bei einer freiwiliigen Mitgliedschaft würde trotzdem Dein Einkommen mit herangezogen werden.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen
Beste Grüße
Jörg
Alles Gute wünscht
Michael