GKV und arbeitslos, was nun?

Hallo Michael,falls Deine Frau keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt hat, bzw. wenn diese ausgelaufen sind kann sich Deine Frau freiwillig weiterversichern. Diese freiwillige Mitgliedschaft kann sie bis max. 3 Monate nach Ablauf der Leistungen des Arbeitsamtes beantragen. Eine weitere Versicherung ist also af jeden Fall gewährleistet.
Bei den gesetzlichen Kassen gibt es keine Gesundheitsprüfungen, die AOK muss Deine Frau also weiterversichern, wenn sie nicht von sich aus die Mitgliedschaft kündigt.
Während der freiwilligen Versicherung muss Deine Frau Beiträge zahlen. Da sie ja wohl dann (nach Ende Arbeitslosengeld) keine eigenes Einkommen hat, wir ein Teil Deines Einkommens (sog. Familieneinkommen) für die Berechnung des Beitrages herangezogen. Die genauen Zahlen würde ich zu gegebener Zeit bei der AOK direkt erfragen. Dann kannst Du auch entscheiden, ob es evtl. günstiger ist, Deine Frau mit in die PKV zu nehmen (wohl aber eher nicht, bei vorliegenden Chronischen Erkrankungen).
Zu den Tarifen der PKV können Dir bestimmt andere noch detaillierte Auskünfte geben.

Gruß Jörg

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Hallo Jörg,

danke für die schnelle Antwort, die aber neue Fragen aufwirft.

Hallo Michael,falls Deine Frau keinen Anspruch auf Leistungen
vom Arbeitsamt hat, bzw. wenn diese ausgelaufen sind kann sich
Deine Frau freiwillig weiterversichern. Diese freiwillige
Mitgliedschaft kann sie bis max. 3 Monate nach Ablauf der
Leistungen des Arbeitsamtes beantragen.

ich hoffe, das gilt auch, falls sie keine Leistungen bekommt? Das ist unter unseren besonderne Umständen nämlich durchaus möglich.

Ich frage mich, warum die AOK nur schreibt, „falls sie Leistungen vom AA erhält oder eine neue Arbeit aufnimmt“, aber kein Wort von der Möglichkeit freiwilliger Weiterversicherung. Ihre chronische Erkranung ist nichtmal teuer, das können wir auch locker so bezahlen, nur nicht das Risko anderer Erkrankungen. Die PKV nimmt sie wegen der chronischen Erkranung jedenfalls nicht, no chance.

Während der freiwilligen Versicherung muss Deine Frau Beiträge
zahlen. Da sie ja wohl dann (nach Ende Arbeitslosengeld) keine
eigenes Einkommen hat, wir ein Teil Deines Einkommens (sog.
Familieneinkommen) für die Berechnung des Beitrages
herangezogen.

Hast du eine Ahnung, was da als Maßstab genommen wird? Mein Brutto-Gehalt ist ziemlich hoch, aber unterm Strich bleibt nicht viel übrig, weil ein großer Teil an meine Ex-Frau und meine Tochter geht. Liege ich mit der Befürchtung richtig, dass die AOK das nicht interessieren wird, und mein ganzes Gehalt heranziehen wird? Da es keinen Arbeitgeberanteil mehr gibt, werden wir dann wohl bei 400-500 Euro pro Monat landen, das wäre allerdings praktisch gar nicht tragbar.

Wenn sie einen MiniJob hätte, würde dann auch das Famlieneinkommen zählen, oder dann nur ihres?

Alles Gute wünscht
Michael

Hallo Michael,
ich persönlich würde mir einen Termin bei der AOK machen um mit denen alles in Ruhe zu besprechen. Denn es gibt gewisse Fristen die eingehalten werden müssen und daher ist ein direktes Gespräch mit der AOK sinnvoller als Informationen aus anderer Quelle. Nehme zu diesem Gespräch auf jedenfall deine Frau als Zeugin mit und alle Unterlagen vom Finanzamt (Statusberichte, Zuwendungsbescheinigungen, Ansprechpartner, etc). Im allgemeinen kümmert sich der Sachbearbeiter der GKV dann auch um die Angelegenheit.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

ich persönlich würde mir einen Termin bei der AOK machen um
mit denen alles in Ruhe zu besprechen. Denn es gibt gewisse
Fristen die eingehalten werden müssen und daher ist ein
direktes Gespräch mit der AOK sinnvoller als Informationen aus
anderer Quelle.

das werden wir machen, aber auf Informationen aus dritter Quelle werden wir nicht verzeichten. Die könnten uns ja dort viel erzählen, und mangels Wissen müssten wir alles glauben. Gebranntes Kind scheut das euer, und micht hat (als damals 21jährigen) schonmal eine GKV reingelegt.

Alles Gute wünscht
Michael

Hi Michael,

Hallo Jörg,

danke für die schnelle Antwort, die aber neue Fragen aufwirft.

na dann wollen wir nochmal :smile:

Hallo Michael,falls Deine Frau keinen Anspruch auf Leistungen
vom Arbeitsamt hat, bzw. wenn diese ausgelaufen sind kann sich
Deine Frau freiwillig weiterversichern. Diese freiwillige
Mitgliedschaft kann sie bis max. 3 Monate nach Ablauf der
Leistungen des Arbeitsamtes beantragen.

ich hoffe, das gilt auch, falls sie keine Leistungen bekommt?
Das ist unter unseren besonderne Umständen nämlich durchaus
möglich.

Ja das gilt auch dann. Deine Frau hat grds. die Möglichkeit sich freiwillig weiter zu versichern, wenn sie länger als 12 Monate am Stück bei der Kasse versichert war. D.h. wenn sie ab dem 01.01.04 keine Leistungen vom Arbeitsamt bekommt hat sie Zeit bis längstens Ende März einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen.

Ich frage mich, warum die AOK nur schreibt, „falls sie
Leistungen vom AA erhält oder eine neue Arbeit aufnimmt“, aber
kein Wort von der Möglichkeit freiwilliger Weiterversicherung.
Ihre chronische Erkranung ist nichtmal teuer, das können wir
auch locker so bezahlen, nur nicht das Risko anderer
Erkrankungen. Die PKV nimmt sie wegen der chronischen
Erkranung jedenfalls nicht, no chance.

Wie gesagt: Keine Vorerkrankungsprüfung

Während der freiwilligen Versicherung muss Deine Frau Beiträge
zahlen. Da sie ja wohl dann (nach Ende Arbeitslosengeld) keine
eigenes Einkommen hat, wir ein Teil Deines Einkommens (sog.
Familieneinkommen) für die Berechnung des Beitrages
herangezogen.

Hast du eine Ahnung, was da als Maßstab genommen wird? Mein
Brutto-Gehalt ist ziemlich hoch, aber unterm Strich bleibt
nicht viel übrig, weil ein großer Teil an meine Ex-Frau und
meine Tochter geht. Liege ich mit der Befürchtung richtig,
dass die AOK das nicht interessieren wird, und mein ganzes
Gehalt heranziehen wird? Da es keinen Arbeitgeberanteil mehr
gibt, werden wir dann wohl bei 400-500 Euro pro Monat landen,
das wäre allerdings praktisch gar nicht tragbar.

Also die Beitragsberechnung in solchen Fällen grundsätzlich in den jeweiligen Kassensatzungen geregelt, deshalb kann ich Dir hier keine abschließende Auskunft geben; es wird aber Dein Einkommen zu Grunde gelegt, dann können evtl. Freibeträge abgezogen werden usw.
Lass Dich hier am besten vom Sachbearbeiter der AOK beraten.

Wenn sie einen MiniJob hätte, würde dann auch das
Famlieneinkommen zählen, oder dann nur ihres?

Ein Minijob alleine begründet keine Mitgliedschaft in der GKV (gesetzl. Krankenversicherung),
Bei einer freiwiliigen Mitgliedschaft würde trotzdem Dein Einkommen mit herangezogen werden.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen
Beste Grüße
Jörg

Alles Gute wünscht
Michael