Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

Von: , Frage gestellt am Fr, 14. Apr 2000

Wir haben beim Auszug aus unserer ehemaligen Wohnung die Wände streichen müssen - wie eben üblich heutzutage in Mietverträgen.

Allerdings sind die Wände nach dem Auftragen der Farbe nicht schön weiß geworden, sondern haben gelbliche bis hellbraune Flecken bekommen.

Unser Ex-Vermieter will uns die Wohnung so (natürlich) nicht abnehmen, er ist ja auch im Besitz unserer Kaution.

Kann ich den Schaden und dessen Beseitigung (dann wahrscheinlich durch eine Malerfirma) über meine Privathaftpflicht (DEVK) regulieren lassen?

Gruß
Ralf

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

    Hallo! Wir haben beim Auszug aus unserer
    ehemaligen Wohnung die Wände streichen
    müssen - wie eben üblich heutzutage in
    Mietverträgen.

    Allerdings sind die Wände nach dem
    Auftragen der Farbe nicht schön weiß
    geworden, sondern haben gelbliche bis
    hellbraune Flecken bekommen.

    Unser Ex-Vermieter will uns die Wohnung
    so (natürlich) nicht abnehmen, er ist ja
    auch im Besitz unserer Kaution.

    Kann ich den Schaden und dessen
    Beseitigung (dann wahrscheinlich durch
    eine Malerfirma) über meine
    Privathaftpflicht (DEVK) regulieren
    lassen?
    Sofern hier Mietsachschäden mitversichert sind, ist es einen Versuch wert. Gruß
    Ralf
    Viele Grüße
    Heinz

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

      Moin Heinz Hallo! Wir haben beim Auszug aus unserer
      ehemaligen Wohnung die Wände streichen
      müssen - wie eben üblich heutzutage in
      Mietverträgen.

      Allerdings sind die Wände nach dem
      Auftragen der Farbe nicht schön weiß
      geworden, sondern haben gelbliche bis
      hellbraune Flecken bekommen.
      Sofern hier Mietsachschäden mitversichert
      sind, ist es einen Versuch wert.
      wir beide kabbeln uns ja gerne und mir machts auch Spass, aber jetzt erklär mir mal wo hier der Mietdsachschaden liegt??
      Der Mieter kauft billige Farbe, ist zu faul zweimal zu streichen und wills jetzt die Versicherung zahlen lassen?
      Bernd

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

        Hallo Bernd! Sofern hier Mietsachschäden mitversichert
        sind, ist es einen Versuch wert.
        wir beide kabbeln uns ja gerne und mir
        machts auch Spass, aber jetzt erklär mir
        mal wo hier der Mietdsachschaden liegt??
        Zugegeben: sehr schwer darzustellen. Der Mieter kauft billige Farbe, ist zu
        faul zweimal zu streichen und wills jetzt
        die Versicherung zahlen lassen?
        Das kann ja sein - aber aus der Ferne läßt sich dies nicht beurteilen. Ich gehe ja
        mal davon aus, daß es stimmt, was "der Kunde sagt" - die Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherungen müssen da einen
        anderen Standpunkt vertreten... Bernd
        Viele Grüße
        Heinz

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Hoffentlich nicht!

    Sorry,

    aber könnte es an der Qualität der verwendeten Farbe liegen? Billige Wandfarben decken eben schlechter als teure - nach meiner Erfahrung!

    Oder liegt es einfach an der Qualifikation der "Malermeister", die möglichst schnell aus der alten Behausung heraus wollen? Man könnte ja auch zweimal streichen...

    Ich bin auch Mieter und habe seit 1990 berufsbedingt dreimal eine neue Wohnung bezogen. "Fachgerechte" Renovierungsarbeiten gehören beim Auszug dazu, und ich finde das in Ordnung, weil ich selbst auch nicht in ein Rattenloch einziehen möchte!

    Wenn ich höre, daß jemand seine eigenen schlampigen Renovierungsarbeiten auf die Haftpflichtversicherung abwälzen möchte, krieg ich `nen Riesenhals, weil ich das auch noch mitbezahle!

    Meine Meinung.
    Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Versicherungsschaden für Privathaftpflicht?

    Hallo Ralf,

    ich ahbe schon in vielen "Renovierungsstreitereien" geschlichtet; eines ist klar, wenn die Wohnung "jahrelang" nicht renoviert wurde, ist mit einer "billigen"Farbe und einmal "rüberpinseln" nichts getan.
    Bei starken Rauchern setzt sich zudem Nikotin auf der Tapete ab, was dann die "großen, häßlichen Flecken" unter der Farbe als Ergebnis erscheinen lassen; auch Küchendünste und Küchenfette sind ein "Zerstörer".
    Falls im Mietvertrag "fachliche Renovierung" vereinbart wurde, hätte der "Fachmann" erkannt, dass evtl. neu tapeziert und dann gestrichen hätte werden müssen;

    zudem sind fehlerhafte oder unvollständige Renovierung doch keine Schaden für die Haftpflichtversicherung, es sei denn, Sie hätten Materialien gekauft und verwendet, welche ungegeignet gewesen wären, dass müßten Sie die Firma "verklagen";
    MfG
    peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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