Antwort von
nach einem Tag
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Re: Direktversicherung
Ebenfalls Hallo,
meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
einer Direktversicherung (KLV direkter
Abzug vom Brutto).
Bitte Arbeitgeberleistung und Arbeitnehmerleistung nicht verwechseln!
Wenn der Beitrag von Deinem Brutto-Einkommen abgezogen wird, dann zahlst Du die Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung und nicht Dein Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber ist lediglich für Bezahlung/Überweisung zuständig.
Leider hat man sich mit einem
Gruppenvertrag an einen Anbieter
gebunden, den ich nicht für gut halte.
Grzuppenvertrag hin, Gruppenvertrag her, das bedeutet noch lange nicht, dass alle Direktversicherungen über diesen Gruppenvertrag laufen müssen. Dies erst recht dann nicht, wenn es sich bei den Beiträgen um Dein Geld handelt und nicht um eine Arbeitgeberleistung.
Da es sich allerdings um eine Kann-Bestimmung des Arbeitgebers handelt, Betriebliche Altersversorgungen (auch Gehaltsumwandlungen) abzuwickeln, also keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, kann Dein AG allerdings kräftig mit dem Kopf schütteln, wenn Du für Deinen vertrag einen anderen Versicherer haben willst. Ich nenne das "Kopfschütteln" einfach mal indirekten Zwang. Warum das gelegentlich so ist, liegt meistens auf der Hand, soll hier aber kein Diskussionspunkt sein.
Also, was bleibt Dir übrig:
Rede mit Deinem Arbeitgeber bzw. Personalchef und leg Deine Beweggründe offen dar. Wenn er fair ist, erklärt er sich damit einverstanden, wenn nicht, dann steht tatsächlich zu vermuten, dass er (oder die zuständige Person) an dem Abschluss (durch Provisionsbeteiligung?) mitverdient.
die Versicherung gebunden? Oder könnte
ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
einen anderen Anbieter wählen??
Das erübrigt sich ggf. - siehe oben.
An der restlichen Diskussion über den Sinn und Unsinn von Kapital-LV bzw. priv. Rentenvers. möchte ich mich nicht beteiligen, da Du 1. nicht danach gefragt hast und 2. darüber in diesem Brett schon genug schräge Meinugsäusserungen erfolgt sind.
Gruß
WALTER