Direktversicherung

Von: , Frage gestellt am So, 16. Apr 2000

Hallo Leute,

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu einer Direktversicherung (KLV direkter Abzug vom Brutto).
Leider hat man sich mit einem Gruppenvertrag an einen Anbieter gebunden, den ich nicht für gut halte.
Wenn man für mich diese Versicherung abschliesst und ich irgendwann mal die Firma verlasse, bin ich dann immernoch an die Versicherung gebunden? Oder könnte ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch einen anderen Anbieter wählen??

Danke für die Antwort

Steffen

18 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Direktversicherung

    leider bist Du immer noch gebunden.

    alf [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
      Re^2: Direktversicherung

      Hallo, meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
      einer Direktversicherung (KLV direkter
      Abzug vom Brutto).
      Eine Direktversicherung, die nicht aus einer Boni bezahlt wird, lohnt sich nicht. Leider hat man sich mit einem
      Gruppenvertrag an einen Anbieter
      gebunden, den ich nicht für gut halte.
      Gibt es gute Lebensversicherer??? Wenn man für mich diese Versicherung
      abschliesst und ich irgendwann mal die
      Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
      die Versicherung gebunden?
      Für den gesetzlichen Zeitraum ja Oder könnte ich dann bei einem neuen ::Arbeitgeber auch einen anderen Anbieter wählen??
      Klar kammst Du, dann hast Du schon zwei Lebensversicherungen.

      Gruß und viel Glück

      Andi

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Du auch !

        Du mußt ja ganz schön was an der Waffel haben.

  2. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: Direktversicherung

    Guten Tag! meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
    einer Direktversicherung (KLV direkter
    Abzug vom Brutto).
    Fondsgebundene Lebens- oder fondsgebundene
    REntenversicherung ist genauso möglich; von
    der Rendite her natürlich wesentlich besser als die KLV! Leider hat man sich mit einem
    Gruppenvertrag an einen Anbieter
    gebunden, den ich nicht für gut halte.
    Legen Sie der Geschäfts- oder Personalleitung das Angebot vor, das Ihnen
    vorliegt; in begründeten Einzelfällen wird
    sie darauf eingehen (denke ich) - technisch
    ist das Ganze per Gehaltsabrechnung und ÜW
    wie die VL vermögenswirksamen Leistungen ja
    Kein Problem!
    Sie haben dann zwar keinen Rabatt - weil Ihr
    Vertrag nicht im Kollektiv geführt wird - doch dies wird durch die höheren Erträge einer Fondspolice mehr als wett gemacht. Wenn man für mich diese Versicherung
    abschliesst und ich irgendwann mal die
    Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
    die Versicherung gebunden?
    NEIN, ABER... Oder könnte
    ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
    einen anderen Anbieter wählen??
    ...der Wechsel beschränkt sich auf die
    Gesellschaft, mit der der neue Arbeitgeber
    einen Kollektivvertrag hat (wichtig: es MUSS
    ein Kollektivvertrag direkt mit der Gesellschaft sein; kein Rahmen- oder Sammelvertrag mit einem Verband o.ä.) Danke für die Antwort

    Steffen
    Leider ist die Entscheidung nicht einfach.

    ACHTUNG: Bei KLV-Direktversicherungsangeboten wird des öfteren die Rendite "schöngerechnet", in dem
    der Steuervorteil der Direktversicherung
    gleich miteingerechnet wird, obwohl dieser
    später gar nicht mehr zwingend in dieser Höhe vorhanden ist.

    Viele Grüße
    Heinz

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Direktversicherung

    Ebenfalls Hallo, meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
    einer Direktversicherung (KLV direkter
    Abzug vom Brutto).
    Bitte Arbeitgeberleistung und Arbeitnehmerleistung nicht verwechseln!
    Wenn der Beitrag von Deinem Brutto-Einkommen abgezogen wird, dann zahlst Du die Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung und nicht Dein Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber ist lediglich für Bezahlung/Überweisung zuständig. Leider hat man sich mit einem
    Gruppenvertrag an einen Anbieter
    gebunden, den ich nicht für gut halte.
    Grzuppenvertrag hin, Gruppenvertrag her, das bedeutet noch lange nicht, dass alle Direktversicherungen über diesen Gruppenvertrag laufen müssen. Dies erst recht dann nicht, wenn es sich bei den Beiträgen um Dein Geld handelt und nicht um eine Arbeitgeberleistung.

    Da es sich allerdings um eine Kann-Bestimmung des Arbeitgebers handelt, Betriebliche Altersversorgungen (auch Gehaltsumwandlungen) abzuwickeln, also keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, kann Dein AG allerdings kräftig mit dem Kopf schütteln, wenn Du für Deinen vertrag einen anderen Versicherer haben willst. Ich nenne das "Kopfschütteln" einfach mal indirekten Zwang. Warum das gelegentlich so ist, liegt meistens auf der Hand, soll hier aber kein Diskussionspunkt sein.

    Also, was bleibt Dir übrig:
    Rede mit Deinem Arbeitgeber bzw. Personalchef und leg Deine Beweggründe offen dar. Wenn er fair ist, erklärt er sich damit einverstanden, wenn nicht, dann steht tatsächlich zu vermuten, dass er (oder die zuständige Person) an dem Abschluss (durch Provisionsbeteiligung?) mitverdient. die Versicherung gebunden? Oder könnte
    ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
    einen anderen Anbieter wählen??
    Das erübrigt sich ggf. - siehe oben.

    An der restlichen Diskussion über den Sinn und Unsinn von Kapital-LV bzw. priv. Rentenvers. möchte ich mich nicht beteiligen, da Du 1. nicht danach gefragt hast und 2. darüber in diesem Brett schon genug schräge Meinugsäusserungen erfolgt sind.

    Gruß
    WALTER

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Direktversicherung

    Hallo Leute,

    meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
    einer Direktversicherung (KLV direkter
    Abzug vom Brutto).
    Leider hat man sich mit einem
    Hi Steffen,

    daß du dich für eine Kapital-LV entschieden hast, gehört eigentlich schon bestraft. Zwar ist die steuerliche Seite direkt auf der Abrechnung zu sehen und deine ettoauszahlung ist höher, aber es gibt weitaus bessre Absicherungen bei wesentlich kleinerem Aufwand. Hast du noch nie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes gehört, das da heißt:
    Kapitallebensversicherungen sind legaler Betrug. Gruppenvertrag an einen Anbieter
    gebunden, den ich nicht für gut halte.
    Wenn man für mich diese Versicherung
    abschliesst und ich irgendwann mal die
    Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
    die Versicherung gebunden? Oder könnte
    ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
    einen anderen Anbieter wählen??

    Danke für die Antwort

    Steffen

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Interessant

      daß du dich für eine Kapital-LV
      entschieden hast, gehört eigentlich schon
      bestraft.

      Bevor Du hier urteilst, solltest Du Dich erst einmal über eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung erkundigen.


      ist die steuerliche Seite direkt auf der Abrechnung zu sehen und
      deine ettoauszahlung ist höher,
      Verstehe ich irgenwie nicht. gibt weitaus bessre Absicherungen bei
      wesentlich kleinerem Aufwand.
      Welche?


      Hast du noch nie von dem Urteil des
      Bundesgerichtshofes gehört, das da heißt:
      Kapitallebensversicherungen sind legaler
      Betrug.

      Poste oder maile mir doch einmal, wo ich dieses Urteil finden kann.

      Gruß
      Jochen

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Interessant

        Anscheinend kennst Du dich ja doch nicht so gut aus, da dur den ganzen Tag vorm Internet sitzt, wirst du soch dort auch selbst die Literatur dazu gelesen haben. Was ich geschrieben habe, ist eine Aussage vom >Bund der Versicherten<. Es gibt tatsächlich bessere Formen der Vorsorge und Absicherung. Das wirst Du wohl sicher auch wissen, aber nicht zugeben. Mittlerweile glaube ich auch, daß die nur einseitig belastet bist. Das sind Versicherungsvertreter leider auch. Denn behauptet und verkauft wird grundsätzlich das Produkt, das dem Verteter die meiste Prov bringt, oder hab ich da unrecht?

        Petra [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Erst informieren, dann meckern

          Hallo Petra,

          zunächst eine kurze Anmerkung. Es sollten eigentlich Antworten auf die Fragen gegeben werden und keine persönlichen Kleinkriege über die Meinungen zu Versicherungen ausgetragen werden.
          Sicherlich gibt es bessere Alternativen zu Lebensversicherungen. Aber hier geht es nun einmal um eine Direktversicherung und dies ist eine besondere Gestaltungsmöglichkeit. Daher hierzu ein paar steuerliche Informationen:

          Nach § 40b EStG unterliegen Beiträge zur Direktversicherung bis zu 3.408 DM pro Jahr der Pauschalbesteuerung. Diese Regelung ermöglicht Arbeitnehmern eine steuerlich besonders interessante Form der Altersversogung, bei der auch anteilige Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.

          Neben der Gehaltsumwandlung können Sie besonders engagierten Mitarbeitern über die firmenfinanzierte Direktversicherung einen zusätzlichen Leistungsanreiz bieten.

          Arbeitnehmer, welche unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können bei der Direktversicherung die Sozialabgaben sparen, wenn die Beiträge aus Weihnachts- oder Urlaubsgeld finanziert werden.

          Geht man nur davon aus, dass man seinen eigenen Anteil an Sozialabgaben, zu leichteren Berechnung hier einmal von 10 % ausgehend spart und vorraussetzt, dass der Arbeitgeber, weil auch er seinen Anteil an den Sozialabgaben spart, die pauschale Lohnsteuer trägt, zahlst Du bei einem jährlichen Aufwand von DM 3.408,-- nach Abzug Deiner gesparten Sozilaabgaben in Höhe von DM 340,80 DM tatsächlich also nur 3.067,20 DM.

          Sicherlich doch nicht uninteressant oder?

          Gruß Norbert



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