Versicherung will nicht voll haften!

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Apr 2000

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem:

Am Donnerstag den 23. März hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein junger Mann fuhr mir in meinen Fiat Punto (97er Modell).
Er drängte mich ab und fuhr noch auf den vorausfahrende Wagen auf.
Meine Beifahrerseite war lädiert, Achse und Lenkung hatten auch einen Schaden. Die Schuldfrage war auch schnell geklärt. Die Versicherung übernahm die Kosten der Reparatur. Die Reparatur übernahm ein
Fiatvertragshändler mit dazugehöriger Werkstatt. Da mein Wagen nicht mehr verkehrssicher war, wurde mir ein Leihwagen (Fiat Punto 99er Modell)zur Verfügung gestellt. Der Fiathändler arbeitet mit einer Autovermietung zusammen, so das ich mein Fahrzeug dort ließ und ein Leihwagen mitnahm. Der Sachverständige bezifferte den Schaden auf 4.300,--DM und eine Reparaturzeit von 5 Tagen.

Nun beginnt mein Problem. Donnerstags war der Unfall. Der Sachverständige begutachtete den Wagen am Freitag. Die Reparatur begann somit am Montag. Da Teile bestellt werden mußten verzögerte sich die Reparatur, so das ich den Wagen nicht Freitags (5 Tage nach Reparaturbeginn) sondern erst am Montag zurück bekam.

Der Leihwagen wurde von mir am gleichen Tag wieder zurückgegeben. So weit ist alles noch OK.
Am vergangen Freitag bekam ich Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat die Reparaturkosten des Fiathändler ausgeglichen und der Autovermietung einen bestimmten Betrag für den Leihwagen erstattet.
Die Kosten wurde nur bis Freitag übernommen weil der Sachverständige in seine Gutachten nur diese 5 Tage als Reparaturzeit angab.
Samstags bekam ich nun Post von der Autovermietung in der stand, ich solle doch 400,--DM für die Restzeit /- kosten bezahlen.

Klar, damit bin ich nicht einverstanden. Jemand fährt mir ins Auto.
Ich habe nur Ärger und Laufereien und nun soll ich auch noch dafür Geld bezahlen.
Was soll denn der Scheiß?

Was kann ich dagegen unternehmen? Dummerweise bin ich nicht im
Autorechtschutz (wie z.B. ADAC), sonst würde ich eine Anwalt damit beauftragen. Übernimmt auch eine "normale" Rechtschutzversicherung solche Fälle? Was kann ich überhaupt machen?

Ich für jeden Tip dankbar.

Viele Dank für die Mühe.

Frank

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Versicherung will nicht voll haften!

    Hallo!
    Hier könnte eine Bestätigung der Werkstatt
    helfen, daß die Reparatur länger gedauert hat (schriftlich bestätigen lassen!)
    Original an die Versicherung mit der Bitte
    um schnelle Regulierung der restlichen Mietwagenkosten (Brief der Autovermietung
    beilegen) . Zudem haben Sie Anspruch auf
    eine Unkostenpauschale (DM 100?) Fordern Sie
    diese ebenfalls ein - Überweisung auf Ihr Konto!
    Leider gibt es in diesem Bereich immer wieder Probleme; es fängt schon damit an, wenn mit dem Mietwagen nicht mehr als durchschnittlich ca. 40 km täglich gefahren wurden - dann wäre das Taxi billiger gewesen als der Mietwagen und es könnte deshalb schon Abzüge geben.
    Viele Grüße
    Heinz


    Nun beginnt mein Problem. Donnerstags war
    der Unfall. Der Sachverständige
    begutachtete den Wagen am Freitag. Die
    Reparatur begann somit am Montag. Da
    Teile bestellt werden mußten verzögerte
    sich die Reparatur, so das ich den Wagen
    nicht Freitags (5 Tage nach
    Reparaturbeginn) sondern erst am Montag
    zurück bekam.

    Der Leihwagen wurde von mir am gleichen
    Tag wieder zurückgegeben. So weit ist
    alles noch OK.
    Am vergangen Freitag bekam ich Post von
    der gegnerischen Versicherung. Man hat
    die Reparaturkosten des Fiathändler
    ausgeglichen und der Autovermietung einen
    bestimmten Betrag für den Leihwagen
    erstattet.
    Die Kosten wurde nur bis Freitag
    übernommen weil der Sachverständige in
    seine Gutachten nur diese 5 Tage als
    Reparaturzeit angab.
    Samstags bekam ich nun Post von der
    Autovermietung in der stand, ich solle
    doch 400,--DM für die Restzeit /- kosten
    bezahlen.

    Klar, damit bin ich nicht einverstanden.
    Jemand fährt mir ins Auto.
    Ich habe nur Ärger und Laufereien und nun
    soll ich auch noch dafür Geld bezahlen.
    Was soll denn der Scheiß?

    Was kann ich dagegen unternehmen?
    Dummerweise bin ich nicht im
    Autorechtschutz (wie z.B. ADAC), sonst
    würde ich eine Anwalt damit beauftragen.
    Übernimmt auch eine "normale"
    Rechtschutzversicherung solche Fälle? Was
    kann ich überhaupt machen?

    Ich für jeden Tip dankbar.

    Viele Dank für die Mühe.

    Frank

    • Antwort von nach 23 Tagen hilfreich
      Re^2: Versicherung will nicht voll haften!

      Hallo!
      Hier könnte eine Bestätigung der
      Werkstatt
      helfen, daß die Reparatur länger gedauert
      hat (schriftlich bestätigen lassen!)
      Original an die Versicherung mit der
      Bitte
      um schnelle Regulierung der restlichen
      Mietwagenkosten (Brief der Autovermietung
      beilegen) . Zudem haben Sie Anspruch auf
      eine Unkostenpauschale (DM 100?) Fordern
      die Pauschale richtit sich nach dem Gerichtsbezirk und beträgt so 30-60 DM !
      Höhere Kosten müssen meist per Beleg geltend gemacht werden. Leider gibt es in diesem Bereich immer
      wieder Probleme; es fängt schon damit an,
      wenn mit dem Mietwagen nicht mehr als
      durchschnittlich ca. 40 km täglich
      gefahren wurden - dann wäre das Taxi
      billiger gewesen als der Mietwagen und es
      könnte deshalb schon Abzüge geben.
      Die Aussage ist richtig... schließlich geht es ja auch darum, den Schaden wieder zu richten... es geht hier nicht um Bereicherung (jedenfalls sollte es das nicht)

      Gruß
      Florian

  2. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Versicherung will nicht voll haften!

    Hallo Frank,
    als Unfallbeteiligter haben Sie immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere dann, wenn die Versicherung nicht regulieren will; die Kosten des Anwaltes sind immer von der Versicherung zu tragen, wenn Ihnen keine "Mitschuld" angelastet wurde.
    Selbstverständlich haben Sie das Recht, auch am Wochenende ein Fahrzeug fahren zu dürfen und für Sie ist das Leihfarzeug so lange zu nutzen, wie Ihnen Ihr PKW nicht zur Verfügung steht.
    Ich hatte -6- Wochen einen Leihwagen, weil der Autohändler ein Ersatzteil nicht geliefert bekam; hier half schnell und unkompliziert der Rechtsanwalt, der noch einige zusätzliche Märker bekam, von denen ich nicht wußte, dass ich darauf Anspruch hatte.
    Im Telefonbuch - Gelbe Seiten - Rechtsanwälte und dort ggf. unter "Fachanwalt für Verkehrsrecht"

    MfG
    Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Einmal das Wort 'Anwalt' erwähnen - hilft oft (oT)

    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: Geht auch ohne Anwalt! Wetten das?

    Hallo Frank,

    ich wette, Du bekommst auch die Kosten für die restliche Mietdauer erstattet. Sofern die längere Nutzungszeit berechtigt war (und so sieht es ja durch die längere Lieferung der Ersatzteile aus) wird das auch funktionieren, ohne das Du gleich mit einem Anwalt um die Ecke kommst, dessen Kosten du unter Umständen aus Gesichtspunkten der Schadenminderungspflicht selbst tragen musst.

    Ich gehe dabei davon aus, dass Du bei dem Mietwagenunternehmen eine Abtretungserklärung unterschrieben hast.
    Das bedeutet, die Rechnung wird der gegnerischen Versicherung direkt zugestellt.

    Nun überleg mal:
    Der Versicherung liegt ein Gutachten vor, welches eine Reparaturzeit von 5 Tagen vorsieht. Die Mietwagenfirma stellt eine Rechnung über eine längere Nutzungsdauer aus.
    Woher, wenn nicht von Dir, soll nun die Versicherung das mit der Lieferzeit der Ersatzteile wissen (nachfragen wird die Versicherung deshalb nicht extra, muss sie auch nicht. Die Versicherung muss Dich nicht fragen, sondern Du musst Deine Ansprüche per Nachweis geltend machen!)?

    Also, lass Dir das von der Werkstatt und ggf. von dem Sachverständigen bestätigen, informier die Versicherung unter Vorlage der Bestätigung und Du wirst sehen, der Rest wird auch bezahlt - ganz ohne Anwalt und ohne weitere Kosten (auch von der, wie Du vorurteilsgeprägt meinst, Sch...-Versicherung).

    Wetten das!?

    Gruß
    WALTER

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Geht auch ohne Anwalt! Wetten das?

      ich wette, Du bekommst auch die Kosten
      für die restliche Mietdauer erstattet.
      auf jeden fall Sofern die längere Nutzungszeit
      berechtigt war (und so sieht es ja durch
      die längere Lieferung der Ersatzteile
      die verzögerung der lieferung von ersatzteilen gehört nun mal zur reparatur des unfallschadens, also muß auch für diese zeit der mietwagen von der gegnerischen versicherung bezahlt werden Ecke kommst, dessen Kosten du unter
      Umständen aus Gesichtspunkten der
      Schadenminderungspflicht selbst tragen
      musst.
      es gab bereits mehrere urteile (allerdings nur amtsgerichte) daß man aus gründen der "waffengleichheit" immer und sofort einen anwalt nehmen kann und diesen mit dem geltendmachen der ansprüche an die versicherung beauftragt

      sich nix gefallen lassen!
      wird schon klappen :-)

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Geht auch ohne Anwalt! Wetten das?

        Hi,

        wie Walter ja schon ausgeführt hat weiss die Versicherung womöglich garnichts von den besonderen Umständen. Ein Telefonat mit dem Sachbearbeiter und Nachreichung der Bestätigung von Werkstatt/Sachverständigem reicht vermutlich völlig aus. Da es ja jetzt nur noch um etwa 400 DM geht und nicht mehr um einige 1000 läuft man Gefahr den Anwalt selbst zahlen zu müssen wenn man sich nicht zuerst um eine gütlich Einigung bemüht (Schadensminderungspflicht). Vermutlich erkennt die Versicherung die 400 Mark ohne weiters an, stellt sich dann aber auf den Standpunkt der Anwalt sei überflüssig gewesen und nun muss man für die Anwaltskosten klagen. Also erstmal mit dem Sachbearbeiter reden.

        Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Geht auch ohne Anwalt! Wetten das?

          den besonderen Umständen. Ein Telefonat
          mit dem Sachbearbeiter und Nachreichung
          der Bestätigung von
          Werkstatt/Sachverständigem reicht
          vermutlich völlig aus. Da es ja jetzt nur
          das mag bei leuten ausreichen die ihre rechte kennen und an einen vernünftigen sachbearbeiter geraten.
          viele sind aber obrigkeitsgläubig und geben sich mit einer gekürzten erstattungssumme zufrieden. nach dem motto "na die bei der versicherung werden das schon richtig gemacht haben, die machen schließlich jeden tag sowas" noch um etwa 400 DM geht und nicht mehr
          um einige 1000 läuft man Gefahr den
          Anwalt selbst zahlen zu müssen wenn man
          sich nicht zuerst um eine gütlich
          Einigung bemüht
          (Schadensminderungspflicht). Vermutlich
          erkennt die Versicherung die 400 Mark
          ohne weiters an, stellt sich dann aber
          auf den Standpunkt der Anwalt sei
          überflüssig gewesen und nun muss man für
          die Anwaltskosten klagen. Also erstmal
          mit dem Sachbearbeiter reden.
          daß sie es anerkennt weiß man halt vorher nicht ;-)
          ob es um 1 mio geht oder ne mark bzw n halben euro: ein anwalt kennt fristen (die der laie gerne mal versäumt und futsch ist sein anspruch), kann auf sonstige ansprüche aufmerksam machen und erledigt den ganzen schriftverkehr.
          bloß weil die versicherung sich auf den standpunkt stellt ein anwalt sei überflüssig gewesen muß dem noch lange nicht so sein. klären kann das nur ein gericht. manchmal raten versicherungen sogar von einem anwalt ab mit dem hinweis man könnte auf den kosten sitzenbleiben. sollte ich mal so einen "gutgemeinten rat" kriegen würde das am selben tag beim staatsanwalt aufm tisch liegen.

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^5: Geht auch ohne Anwalt! Wetten das?

            Also nochmal von vorne:

            Die Versicherung hat alle Kosten anstandslos bezahlt bis auf 4 Tagessätze für den Mietwagen, weil laut Gutachten die Reparatur die 4 Tage kürzer dauerte. Da würde ich zunächst einmal von einem Missverständnis ausgehen und nachfragen.
            Des weiteren habe ich selbstverständlich mir bei meinem letzten unverschuldeten Verkehrsunfall einen Anwalt genommen. Ich stand in der Kneipe mit 3 Freunden, alle Anwälte, einer Leiter der Rechtsabteilung bei einer großen Versicherung und hätte nur weglaufen können um kein Mandant zu werden. Verkehrssachen sind für Anwälte sehr lukrativ. Wenig Arbeit und sicheres Geld weil die Versicherungen in einer schlechten Position sind. Dadurch war die Sache damals für mich sehr viel komfortabler. Ich mußte mich um nichts kümmern und mein Anwalt hat um jede Mark gefeilscht. Gezahlt hat Ihn - bei Reparaturkosten von 11000,- - selbstverständlich die Versicherung. Das ganze war also für mich eine Frage des Komforts und nicht der dumpfen ANgst die Versicherung könnte mich über den Tisch ziehen.
            Hier liegt der Fall aber anders. Es geht ja nur noch um eine relativ geringfügige Restsumme. Da muß man zumindest vorher mal nachfragen. Wenn die Versicherung dann nicht zahlen will kann immer noch der Gang zum Anwalt angetreten werden.

            Max

            P.S. An den ursprünglichen Fragesteller: Sage dem Sachbearbeiter auch daß Du Anspruch auf 100,- Aufwandspauschale hast.



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