Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

Von: , Frage gestellt am Fr, 20. Feb 2004

Hallo,

weiß jemand, wie das geregelt ist bei der Zuzahlungbefreiung (die Grenze ist ja allgemein bei 2% des Jahreseinkommens):

wenn man als Student bei seinem Vater familienversichert ist, aber bei der Mutter wohnt und die Etlern geschieden sind:

zählt dann als Einkommen das Familieneinkommen des Vaters oder das der Mutter?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

    Hallo,
    es zählt das Einkommen aller in einen Haushalt lebenden Familienangehörigen - in deinem Falle also nur das der Mutter, wenn
    du bei ihr mitversichert bist.

    Gruss

    Günter Czauderna

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

    Hallo,
    ein Nachtrag der allerdings Auslegungssache ist -
    Im Gesetz steht unter einer Anmerkung zu § 62 SGB V. dass als
    weitere im Haushalt lebende Angehörige Ehegatten und familienver-
    sicherte Kinder zählen.
    Du bist aber nicht bei deiner Mutter fasmilienversichert sondern
    bei deinem Vater und mit dem lebst Du nicht in einem gemeinsamen
    Haushalt - demnach kann also bei der Feststellung deiner Belastungs-
    grenze das Einkommen deiner Mutter meines Erachtens nicht mitgezählt
    werden - du würdest demnach analog der Versicherten eingestuft, die
    über kein eigenes Einkommen verfügen, das wären dann ca. 70,00 €
    Eigenanteil pro Jahr für dich.
    Aber wie gesagt, dass ist meine Auslegung dieses § - die anderen
    Experten sehen das u.U. anderns (Joerg ???)

    Gruss

    Günter

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

      Hallo,
      Hallo zusammen

      nachdem ich das jetzt mehrfach gelesen habe stimme ich Deiner 2. Aussage zu.
      M.E. zählt hier auch das Einkommen der Mutter

      Gruß Jörg ein Nachtrag der allerdings Auslegungssache ist -
      Im Gesetz steht unter einer Anmerkung zu § 62 SGB V. dass als
      weitere im Haushalt lebende Angehörige Ehegatten und
      familienver-
      sicherte Kinder zählen.
      Du bist aber nicht bei deiner Mutter fasmilienversichert
      sondern
      bei deinem Vater und mit dem lebst Du nicht in einem
      gemeinsamen
      Haushalt - demnach kann also bei der Feststellung deiner
      Belastungs-
      grenze das Einkommen deiner Mutter meines Erachtens nicht
      mitgezählt
      werden - du würdest demnach analog der Versicherten
      eingestuft, die
      über kein eigenes Einkommen verfügen, das wären dann ca. 70,00

      Eigenanteil pro Jahr für dich.
      Aber wie gesagt, dass ist meine Auslegung dieses § - die
      anderen
      Experten sehen das u.U. anderns (Joerg ???)

      Gruss

      Günter

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

        Hallo Joerg,
        in diesem Zusammenhang ein fachliches Problem:

        Sachverhalt:

        Familienversichertes Kind (19 Jahre -Fachoberschüler)
        wohnt bei seinen Eltern, erhält aber von denen außer Kost und
        Wohnung monatlich nur 200,00€ und muss davon alles andere
        bestreiten.
        Gemäß SGB ist er als "Versicherter" berechtigt Anträge zu stellen
        und hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitglied.
        Es beantragt nun die Feststellung seiner Belastungsgrenze nach § 62
        SGB. Auf dem entsprechenden Antragsformualr wird nach dem Einkommen
        der im Haushalt lebenden Familienangehörigen gefragt - in der
        Erläuterung zu diesem Antrag steht nun dass zu den weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen ausschliesslich der Ehegatte und
        familienversicherte Kinder gehören.
        Er gibt nun die 200 Euro als Einkommen an da er weder verheiratet
        ist noch Kinder hat.
        Wo steht nun verbindlich (für einen rechtsmittelfähigen Bescheid)
        dass er das Einkommen seiner Eltern angeben muss ??
        Hinweise im SGB I - XI Fehlanzeige !!!

        Gruss

        Günter

        PS: Bitte ggf. per E-Mail antworten

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten

          Hallo Joerg,
          Servus,

          holla, das ist ein ziemliches Brett (so spontan).
          Wenn es nicht extrem eilig ist möchte ich Dich gerne auf Montag vertrösten. Da muss ich mal genauer nachlesen.
          Ich meld mich am Montag per Mail.

          Schöne Grüße und schönes restliches WE
          Jörg in diesem Zusammenhang ein fachliches Problem:

          Sachverhalt:

          Familienversichertes Kind (19 Jahre -Fachoberschüler)
          wohnt bei seinen Eltern, erhält aber von denen außer Kost und
          Wohnung monatlich nur 200,00€ und muss davon alles andere
          bestreiten.
          Gemäß SGB ist er als "Versicherter" berechtigt Anträge zu
          stellen
          und hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitglied.
          Es beantragt nun die Feststellung seiner Belastungsgrenze nach
          § 62
          SGB. Auf dem entsprechenden Antragsformualr wird nach dem
          Einkommen
          der im Haushalt lebenden Familienangehörigen gefragt - in der
          Erläuterung zu diesem Antrag steht nun dass zu den weiteren im
          Haushalt lebenden Angehörigen ausschliesslich der Ehegatte und
          familienversicherte Kinder gehören.
          Er gibt nun die 200 Euro als Einkommen an da er weder
          verheiratet
          ist noch Kinder hat.
          Wo steht nun verbindlich (für einen rechtsmittelfähigen
          Bescheid)
          dass er das Einkommen seiner Eltern angeben muss ??
          Hinweise im SGB I - XI Fehlanzeige !!!

          Gruss

          Günter

          PS: Bitte ggf. per E-Mail antworten

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Danke!

        Danke für die kompetente Antwort!
        Das wird mir wirklich weiterhelfen.

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