Re^4: Zuzahlungsbefreiung bei Studenten
Hallo Joerg,
Servus,
holla, das ist ein ziemliches Brett (so spontan).
Wenn es nicht extrem eilig ist möchte ich Dich gerne auf Montag vertrösten. Da muss ich mal genauer nachlesen.
Ich meld mich am Montag per Mail.
Schöne Grüße und schönes restliches WE
Jörg
in diesem Zusammenhang ein fachliches Problem:
Sachverhalt:
Familienversichertes Kind (19 Jahre -Fachoberschüler)
wohnt bei seinen Eltern, erhält aber von denen außer Kost und
Wohnung monatlich nur 200,00€ und muss davon alles andere
bestreiten.
Gemäß SGB ist er als "Versicherter" berechtigt Anträge zu
stellen
und hat die gleichen Ansprüche wie ein Mitglied.
Es beantragt nun die Feststellung seiner Belastungsgrenze nach
§ 62
SGB. Auf dem entsprechenden Antragsformualr wird nach dem
Einkommen
der im Haushalt lebenden Familienangehörigen gefragt - in der
Erläuterung zu diesem Antrag steht nun dass zu den weiteren im
Haushalt lebenden Angehörigen ausschliesslich der Ehegatte und
familienversicherte Kinder gehören.
Er gibt nun die 200 Euro als Einkommen an da er weder
verheiratet
ist noch Kinder hat.
Wo steht nun verbindlich (für einen rechtsmittelfähigen
Bescheid)
dass er das Einkommen seiner Eltern angeben muss ??
Hinweise im SGB I - XI Fehlanzeige !!!
Gruss
Günter
PS: Bitte ggf. per E-Mail antworten