Autoprobleme

Von: , Frage gestellt am Mo, 24. Apr 2000

Hallo !

Die kommende Frage mag sich vielleicht auf den ersten Blick merkwürdig anhören, hat aber einen ernsten Hintergrund.

Zwei Fälle:
Was passiert eigentlich wenn
a) das Auto geklaut wird
b) jemand 'n kleinen Parkplatzschaden in den Lack macht.

Wird das Auto geklaut steht man doch erstmal ohne Auto da und wenn es nicht gefunden wird . . . was is dann, das ersetzt doch niemand oder ?

Beim Parkplatzschaden kann man ja auch nicht direkt zum Gericht, zur Polizei wandern.

Da ich mir zum ersten mal einen Wagen kaufe sind das so meine Gedanken. Man ist doch immer der ge&$%§" . . .

Wie regelt man sowas, wie ist bei sowas der Ablauf und:

Ist es ratsam für eine dieser Fälle zusätzliche Versicherungen abzuschließen ? (Rechtschutz . . .)

Danke

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
    Re: Autoprobleme

    Was passiert eigentlich wenn
    a) das Auto geklaut wird
    b) jemand 'n kleinen Parkplatzschaden in
    den Lack macht.

    Wird das Auto geklaut steht man doch
    erstmal ohne Auto da und wenn es nicht
    gefunden wird . . . was is dann, das
    ersetzt doch niemand oder ?
    Aber sicher wird das ersetzt, "Zeitwert des Wagens zum Zeitpunkt des Diebstahls", allerdings nur bei Kasko (Teilkasko) versichert
    Beim Parkplatzschaden kann man ja auch
    nicht direkt zum Gericht, zur Polizei
    wandern.
    Kann man nicht, man muss sogar und den Schaden melden (Polizei). Sollte der Schadensverursacher nicht festzustellen sein, ist dies auch über deine Kaskoversicherung (Vollkasko) versichert.
    Achtung: Eigenkosten berechnen lassen.

    Gruss, peter

    • Antwort von nach 9 Stunden hilfreich
      Re^2: Autoprobleme

      sorry, ich vergass: Eine verkehrsrechtsschutz Versicherung möchte ich dir empfehlen, wenn du dann Autofahrer bist.
      Nochen´en Gruss, Peter

  2. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    mal was Grundsätzliches

    Hallo Carsten,

    mal was grundsätzliches zur KFZ-versicherung:

    1. Haftpflicht
    braucht jeder, sonst kriegst Du keine Zulassung. Spar nicht an der Deckungssumme, die Mehr-Prämie dafür hält sich in Grenzen, natürlich glaubt man, dass ein Schaden im Bereich von mehreren Millionen DM nie vorkommt, aber wenn Deinetwegen ein Tankwagen in ein Haus fährt, dann hat sich da schnell ein schönes Sümmchen zusammen.

    2. Teilkasko
    Achtung: Teure Autoradios+Zubehör sind nur bis insgesamt 1.000 DM (oder so ähnlich) mitversichert. Mit 300 DM Selbstbehalt eigentlich eine recht günstige Sache

    3. Vollkasko
    Lohnt sich nur, wenn Du einen Neuwagen hast oder natürlich dann, wenn Dein Brief auf der Bank liegt...

    Achtung, die Beiträge können um mehrere 100 DM pro Jahr schwanken. Anmeldung als Zweitwagen bei Daddy bringt erhebliche finanzielle Vorteile (allerdings kriegt er dann auch jeden noch so kleinen Strafzettel...)

    So, damit dürftest Du erstmal über die Runden kommen.

    Grüssle

    Sven

    • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
      Danke an euch beide

      Jo danke !

      So grundsätzliche Sachen, was alle mit der Haftpflicht abgesichert ist hat mir gefehlt.
      Das beruhigt mich schon ungemeint :-)

      Aber wenn noch jemand ein paar Links zum Nachlesen weiß . . .

      bye

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re: Danke an euch beide

        Hallo Carsten,

        1. allgemein für Versicherungen:
        www.bundderversicherten.de
        Ist ein gemeinnütziger Verein, der auf seiner Homepage auch für Nicht-Mitglieder jede Menge Infos hat.

        2. Unter www.stern.de und www.focus.de gibt es unter "Finanzen" die Möglichkeit eines Online-Vergleichs.

        Ach ja, die Höhe der Versicherungsprämien hängt davon ab, welches Auto Du fährst. Motto: Familienkutsche = billig, Heizerschlitten = teuer

        Grüssle

        Sven

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re: mal was Grundsätzliches

      Hallo Carsten,
      Anmeldung als Zweitwagen bei Daddy bringt erhebliche finanzielle Vorteile (allerdings kriegt
      er dann auch jeden noch so kleinen
      Strafzettel...)
      Geht auch anders. Bei Daddy versichern und auf Dich zulassen. Sehen die Versicherer nicht so gerne, aber wenn man da nachhakt ist das machbar.

      alf

  3. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: Autoprobleme

    Hallo Carsten,

    hier einige Info's für Dich:

    Kraftfahrthaftpflichtversicherung

    Jeder Halter eines inländischen Kraftfahrzeugs ist nach dem
    Pflichtversicherungsgesetz vom 5.4.1965 (PflVG) zum Abschluss einer
    Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den berechtigten Fahrer zwecks Deckung der durch das Kraftfahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden
    verpflichtet, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Wegen verwendet wird.

    Aufgabe der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist die "Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs
    a) Personen verletzt oder getötet werden,
    b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen,
    c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen."

    Fahrzeugversicherung

    Mit der Fahrzeugteilversicherung (= Teilkaskoversicherung) werden die
    nachfolgenden Gefahren gedeckt:

    - Brand und Explosion (Definition analog der Feuerversicherung),
    - Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung),
    - Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung),
    - Wildschaden (Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes),
    - Glasbruch,
    - Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

    Die in letzter Zeit durch verstärkte Population von Mardern auch in Städten immer
    häufiger hervorgerufenen Schäden durch Marderbisse können im Rahmen von
    Deckungserweiterungen mitversichert werden. Einige Versicherer bieten dies generell
    innerhalb ihrer Tarifbestimmungen an.

    Die Fahrzeugvollversicherung (= Vollkaskoversicherung) umfasst den
    Deckungsbereich der Teilkaskoversicherung und bietet darüber hinaus
    Versicherungsschutz für Schäden durch

    - Unfall (ein unmittelbar, von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt
    einwirkendes Ereignis),
    - Mut- und böswillige Beschädigung (Vandalismus) durch Dritte,
    - Reifenschäden (werden nur ersetzt, wenn durch das Schadenereignis gleichzeitig
    auch andere ersatzpflichtige Schäden am Fahrzeug entstanden sind).

    Innerhalb der Fahrzeugversicherung sind reine Brems-, Bruch- und Betriebsschäden
    nicht versichert. Dies führt aus Unkenntnis des Versicherungsnehmers häufig zu
    Problemen im Schadensfall.

    Rechtsschutzversicherung

    Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes
    Landfahrzeugs sowie Anhängers, das entweder bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem
    Versicherungskennzeichen versehen ist, versichert. Voraussetzung für den Anspruch
    auf Rechtsschutz ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf
    den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Gleichermaßen besteht Anspruch auf
    Rechtsschutz für zulassungsfreie und auf den Namen des Versicherungsnehmers mit
    einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge, dagegen besteht im kein Versicherungsschutz für zulassungsfreie und nicht mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge.

    Versicherungsschutz besteht:

    - für den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Halter jedes bei
    Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen
    Fahrzeugs,
    - für den Versicherungsnehmer als Eigentümer und Halter jedes auf seinen Namen
    mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeugs,
    - für den Versicherungsnehmer als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu
    Lande sowie Anhängers,
    - für den Versicherungsnehmer als berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge sowie
    als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer,
    - für die berechtigten Fahrer der oben genannten Fahrzeuge.

    Versicherte Leistungsarten

    - Schadenersatz Rechtsschutz. Darunter ist Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu verstehen.
    - Vertrags-Rechtsschutz. Darunter ist die Wahrnehmung von Interessen aus
    schuldrechtlichen Verträgen zu verstehen.
    - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
    - Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.
    - Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

    Das sollte erst mal reichen - oder!?

    Gruß
    WALTER

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