Wechsel GKV nach 18 Monaten
Von: , Frage gestellt am Di, 4. Mai 2004
Hallo,
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Meine BKK hat nun vor einem Monat die Gebühren drastisch erhöht. Ich habe daraufhin eine außerordentliche Kündigung geschrieben (Beitragserhöhung). Diese wurde abgelehnt weil die BKK fusionierte und dabei der Beitragssatz korrigiert wurde... also kein Sonderkündigungsrecht!
Nun darf man nach 18 Monaten Zugehörigkeit auch wechseln.
Meine Frage: Darf ich nach 18 Monaten die Kündigung einreichen (Zugehörigkeit dann ca 20 Monate) oder kann ich nach 16 Monaten die Kündigung schreiben, sodaß ich direkt nach 18 Monaten draussen und in der neuen Kasse bin?
Ist etwas kompliziert formuliert! Verständlich??
Würde mich über eure Ratschläge, Tipps freuen.
Danke + Gruß,
Michael
