Hallo Raimund,
da bin ich.
...wusste doch, dass ich da was verwechsele.
So schlimm finde ich die Verwechslung garnicht. Ich werde in den nächsten Monaten intensiv mit dem Institut für Sozialversicherungs-Clearing(hört sich doch gut an)zusammen arbeiten. Ich bekomme von diesem Institut über eine Call-Center Termine mit Firmen(vor allem GmbH's) in denen auch Familienangehörige beschäftigt sind. Dabei wird dann überprüft, ob überhaupt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Wenn nicht, können unter Umständen Erstattungsbeträge sogar in sechsstelliger Höhe für Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge anfallen.
Die bis dato versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bekommen durch die dabei durchgeführte Prüfung eine hundertprozentige Sicherheit, ob sie versicherungspflichtig sind oder nicht. Das ist bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit von großer Bedeutung. Wenn keine Versicherungspflicht vorliegt werden die zuviel gezahlten Beiträge zurück erstattet, um dann gewinnbringender angelegt zu werden. Selbstverständlich müssen auch die Risiken BU und KV abgedeckt werden.
Und was war das, was bis vor kurzem noch möglich war:
Befreiung von der Versicherungspflicht?
Die Finanzzeitungen glaubten da was tolles entdeckt zu haben.
Kurz darauf hat der Gesetzgeber die Lücke geschlossen.
Was Du hier meinst war die Befreiung für jeden Arbeitnehmer, die dadurch entstand, dass man den Arbeitnehmer zum Vorstand einer AG machte. Man musste kein Hellseher sein, um zu wissen, dass der Gesetzgeber versucht dort einen Riegel vorzuschieben.
Gruß
Ralf