Buchungssätze

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Mai 2004

Die Oststern Versicherung AG belastet uns mit 560 € für Werbematerialbezug.

Buchungssatz:

Werbe- und Reiseaufwand / Forderungen gegen Direktion 560€

Warum bucht man hier nun an Forderungen gegen Direktion?


Wer kann mir sagen welche Geschäftsfälle bei folgenden Buchungssätzen vorliegen?

Entschädigung / Forderungen gegen Direktion
Bank

Entschädigung / Forderungen gegen Direktion
Regulierungsaufwand
Kasse


Ich danke schon einmal im Voraus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Buchungssätze

    Hallo Alex, Werbe- und Reiseaufwand / Forderungen gegen Direktion 560€

    Warum bucht man hier nun an Forderungen gegen Direktion?
    Hier bucht man dann FgD, wenn eigentlich dieser Werbeaufwand durch die Direktion erfolgen sollte bzw. dafür von dort ein Zuschuss eingestrichen werden kann. Wenn es dafür keinen Zuschuss gibt, dass musst du damit entweder deine Kasse oder deine Bank/Postbank belasten. Wer kann mir sagen welche Geschäftsfälle bei folgenden
    Buchungssätzen vorliegen?

    Entschädigung / Forderungen gegen Direktion
    Bank
    Hier überweis normalerweise die Direktion dir Geld für vorausgelegte Schnellschadenregulierungen bzw. auch sogenannte Eigenregulierung.
    Jeder Vermittler hat üblicherweise einen Betrag, den er eigenverantwortlich regulieren darf. Z.b. kleine Bagatell-Haftpflicht-schäden bis 100 Euro.
    Dadurch entsteht eine Forderung gegen die Direktion durch von dir getätigte Entschädigungen. Wenn jetzt die Direktion dir das Geld wieder zurückgibt, nehmen deine Forderungen ab. Wenn jetzt zusätzlich noch deine Bank belastet wird, dann ist wahrscheinlich hier auch eine Kulanzzahlung von dir erfolgt, die über die Direktion nicht erstattet wird.Daher auch ein geteilter Buchungssatz.
    Gleichzeitig nehmen die Entschädigungszahlungen der Direktion jedoch zu. Entschädigung / Forderungen gegen Direktion
    Regulierungsaufwand
    Kasse
    Dieser Buchungssatz ergibt für mich nicht so ganz einen Sinn. Deine Aufwendungen, z.b. Gutachterkosten nehmen zu, die Entschädigungsleistungen nehmen zu und deine Kasse (Bargeld) nimmt zu.... gleichzeitig entstehen Forderungen gegen die Direktion... Sinn ergeben würde das in meinen Augen erst, wenn du z.B. den Selbstbehalt in Bar vom Kunden kassierst und den Schaden in voller Höhe regulierst.

    Gruß
    Marco

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