Antwort von
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Re: Haftpflicht
Brauchst du auch nicht.
Deine Haftpflicht ist dafür da, berechtigte Haftungsansprüche zu begleichen und unberechtigte abzuwehren. Also eine Art Rechtsschutz beim 2. Fall.
Die Haftpflicht orientiert sich dabei an Gesetzen, z.B. §823 BGB. Und an den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB in der jeweiligen Form). Wenn jetzt ein ungerechtfertigter Schadensersatzanspruch an dich herangetragen wird, so wehrt sie diesen ab.
Wird er als berechtigt festgestellt, wird noch geprüft, ob die Haftpflicht das abdeckt. Hierbei richtet es sich nach der Art des Risikos. Privathaftpflicht für das Privatleben, Gewässerschadenhaftpflicht für die Verseuchung oder Schädigung von Gewässer und Abwässer usw.
Schaltet jetzt die gegnerische Seite einen Rechtsanwalt ein, um ihre Ansprüche durchzusetzen, so ersetzt diese Kosten deine Haftpflichtversicherung, aber nur, wenn der Schadensanspruch dir gegenüber als gerechtfertigt angesehen wird *Gesetzsprechung und Gesetzestexte* UND er von ihr beglichen werden muss. Wenn er also zwar gerechtfertigt ist, aber dieses Risiko nicht durch diese Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, so muss sie den Anwalt des Gegners nicht zahlen.
Wie das jetzt bei dir aussieht, musst du entweder selbst prüfen oder du sagst, was du angerichtet hast und was passiert ist.
In diesem Sinne....
Schönen Sonntag noch.
Marco
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