Grüne Versicherungskarte

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Mai 2000

Hallo allerseits,

Welche Schäden deckt die grüne Versicherungskarte im Ausland denn ab,
bei Teilkasko und Haftpflichtvertrag ?

mfg H.J. Marienburger

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Grüne Versicherungskarte

    Hi,

    die grüne Karte ist nur der Nachweis Deiner Haftpflichtversicherung.

    Micha

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Grüne Versicherungskarte - Ergänzung

      Und wiederum auch nur in den Ländern gültig als Nachweis, die auf der grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind ( Europa und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages der EWG gehören, z.B. Kanaren).
      Der Versicherungsschutz besteht dann wiederum in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme, des jeweiligen Landes, mindestens aber der vertraglichen Deckungshöhe.

      Die Teileversicherung gilt in Europa laut Versicherungsschutz, ist aber, wie Michael richtig sagte, nicht Inhalt der Grünen Karte.

      Nachzulesen in den Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) §2 Einschränkung des Versicherungsschutzes (1) Geltungsbereich.

      In diesem Sinne....

      Marco

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