Hallo Martin,
betreffende Person ist nur Anlagekunde bei mir. Versicherungen, auch die der Ex-Firma, liegen nicht auf meinem Tisch. Jedenfalls trotz anwaltlicher Hilfe ist es nicht gelungen, an die Versicherungssumme zu kommen.
Und doch kann die Versicherung so gestaltet werden, daß der Leistungsempfänger der Versicherungsnehmer ist. Und die ganze Gruppe der Versicherten bekommt das nicht ran. Sind doch alle keine Versicherungsonkels.
Ist wirklich ein aktueller Fall aus der Praxis.
Klar, wenn der VN vom Vertreter einen Vertrag will, wo die Kosten beim VN liegen, der Nutzen bei den Versicherten, dann hätte der Vertreter was falsch gemacht. Aber welchen Auftrag dieser hatte, kann ich nicht rekonstruieren.
Und möglich sein darf das schon. Klar kann sich der Arbeitgeber für den Fall des unfallbedingten Fehlens eines Mitarbeiters so absichern.
Ich vermute nur mal, der AG wollte für die Mitarbeiter für wenig Geld etwas Gutes tun, wollte sich aber die Verfügungsgewalt über das Geld nicht nehmen lassen und hat die Möglichkeit einer Insolvenz nicht erkannt.
Gruß
Boris
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