Schaden beim Ausparken
Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Sep 2004
Hallo, ich bin neu hier und hoffe hier ein paar Antworten zu finden oder Erfahrungsaustausch zu machen. Uns ist folgendes passiert: Am Wochenende hat uns ein PKW beim ausparken eine gute Schramme ins Auto gefahren. Anscheinend hat er nichts gemerkt und ist einfach weg gefahren. Zum Glück hat jemand die Sache beobachten können und hat uns freundlicherweise einen Zettel an unser Auto gehängt mit dem Kennzeichen des PKWs und von ihm die Telefonnummer und Namen. Wir haben das gleich beim nächsten Polizeirevier zur Anzeige gebracht, es wurde alles aufgenommen, unser Auto fotografiert, Lackproben entnommen und so weiter. Nun meinte unser Anwalt das man im Prinzip sehr wenig Chancen hat den Schaden geltend zu machen und leider die Zeugenaussage sehr wenig nutzt weil er es nicht "richtig" gesehen hat das er es war oder ob der Wagen vielleicht gewackelt hat. Er hat halt nur gesehen das er verdammt dicht dran war bei uns und hat sich dann unser Auto angesehen und die Schramme gesehen. Die Polizei hat den Unfallverursacher noch nicht erreichen können und wissen auch noch nicht wie er zu dieser Sache steht. Ist diese Aussage richtig, kann es wirklich sein das wir auf unserem Schaden hocken bleiben wenn der jenige welche es jetzt vielleicht abstreitet es gewesen zu sein?
Gruß,
Katja Gebhardt-Hermann
