Schaden beim Ausparken

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Sep 2004

Hallo, ich bin neu hier und hoffe hier ein paar Antworten zu finden oder Erfahrungsaustausch zu machen. Uns ist folgendes passiert: Am Wochenende hat uns ein PKW beim ausparken eine gute Schramme ins Auto gefahren. Anscheinend hat er nichts gemerkt und ist einfach weg gefahren. Zum Glück hat jemand die Sache beobachten können und hat uns freundlicherweise einen Zettel an unser Auto gehängt mit dem Kennzeichen des PKWs und von ihm die Telefonnummer und Namen. Wir haben das gleich beim nächsten Polizeirevier zur Anzeige gebracht, es wurde alles aufgenommen, unser Auto fotografiert, Lackproben entnommen und so weiter. Nun meinte unser Anwalt das man im Prinzip sehr wenig Chancen hat den Schaden geltend zu machen und leider die Zeugenaussage sehr wenig nutzt weil er es nicht "richtig" gesehen hat das er es war oder ob der Wagen vielleicht gewackelt hat. Er hat halt nur gesehen das er verdammt dicht dran war bei uns und hat sich dann unser Auto angesehen und die Schramme gesehen. Die Polizei hat den Unfallverursacher noch nicht erreichen können und wissen auch noch nicht wie er zu dieser Sache steht. Ist diese Aussage richtig, kann es wirklich sein das wir auf unserem Schaden hocken bleiben wenn der jenige welche es jetzt vielleicht abstreitet es gewesen zu sein?

Gruß,
Katja Gebhardt-Hermann

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Schaden beim Ausparken

    Hi!

    Wegen einer kleinen Schramme in der Stoßstange wird der verdarbte Übeltäter nun seinen Führerschein verlieren und eine Vorstrafe verpasst bekommen.
    Der Deutsche und sein Auto....

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Schaden beim Ausparken

      Hallo Matthias Wegen einer kleinen Schramme in der Stoßstange wird der
      verdarbte Übeltäter nun seinen Führerschein verlieren und eine
      Vorstrafe verpasst bekommen.
      Nein, er wird seinen teuren Lappen nicht verlieren.
      denn wenn der Kratzer nicht sehr schlimm ist, und das hört sich hier so an, dann kann er damit rechnen, dass er straflos davon kommt. Er muss nur bereit sein, zu akzeptieren, dass ein Zeuge das gesehen hat und wohl recht hat.
      Das ist mir auch schon passiert. Man merkt nicht unbedingt jede Beschädigung des Nachbarfahrzeuges.
      Dafür ist man dann versichert.
      Ist es aber eine heftige Verformung oder gar wie bei meinem Freund ein Totalschaden (ein Lastwagen hat ihm das gesamte Vorderteil: Motorhaube, Motor, Fahrgestell zu Schrott gerammt und ist nicht auffindbar), dann ist das keine Kleinigkeit, dann ist das kriminell.
      Und das gehört geahndet.
      Nicht wegen dem Auto!
      Grüße
      Raimund

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Schaden beim Ausparken

        Hallo Raimund, Wegen einer kleinen Schramme in der Stoßstange wird der
        verdarbte Übeltäter nun seinen Führerschein verlieren und eine
        Vorstrafe verpasst bekommen.
        Nein, er wird seinen teuren Lappen nicht verlieren.
        denn wenn der Kratzer nicht sehr schlimm ist, und das hört
        sich hier so an, dann kann er damit rechnen, dass er straflos
        davon kommt. Er muss nur bereit sein, zu akzeptieren, dass ein
        Zeuge das gesehen hat und wohl recht hat.
        Na hoffe wir es.
        Fahrerflucht kann einem ja schon wegen Lappalien angehängt werden. Das ist mir auch schon passiert. Man merkt nicht unbedingt
        jede Beschädigung des Nachbarfahrzeuges.
        Dafür ist man dann versichert.
        Ist es aber eine heftige Verformung oder gar wie bei meinem
        Freund ein Totalschaden (ein Lastwagen hat ihm das gesamte
        Vorderteil: Motorhaube, Motor, Fahrgestell zu Schrott gerammt
        und ist nicht auffindbar), dann ist das keine Kleinigkeit,
        dann ist das kriminell.
        Richtig.

        Grüße,

        Mathias

  2. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Schaden beim Ausparken

    Hallo Katja,
    wenn der Verursacher keinen Schaden an seinem Wagen hat oder dieser nicht mehr festzustellen ist, kann es sein, das Ihr auf eurem Schaden sitzen bleibt. Denn wenn man Ihn nicht einwandfrei "überführen" kann, besteht die Möglichkeit das der Richter für Ihn spricht.

    Ist immer vor Gericht ne Fallentscheidung.

    Gruß
    Martin

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Schaden beim Ausparken

    Hallo Katja,

    da muss man zwei Dinge von einander trennen. Verkehrsunfallflut ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt und führt bei Überführung des Täters zu einer entsprechenden Strafe, es sei denn, der Täter kann nachweisen, dass er den Unfall nicht bemerkt hat / bemerken konnte. Ob es zu einer entsprechenden Verurteilung kommt, kann dir vollkommen egal sein, denn es geht hierbei nur um die Frage, ob jemand in dem Wissen einen Unfall verursacht zu haben, sich abgesetzt hat. Wie du selbst schreibst, gehst du hiervon ja auch nicht unbedingt aus.

    Vollkommen unabhängig von dieser strafrechtlichen Seite ist die zivilrechtliche Betrachtung - Thema Schadenersatz. Hier geht es nur um die Frage des Nachweises, dass es überhaupt zu einem Unfall gekommen ist, und dieser Unfall vom Gegner auch verursacht wurde. Gibt es einen Zeugen und übereinstimmende Lackspuren besteht hieran eigentlich kein vernünftiger Zweifel, und der Unfallgegner, bzw. seine Versicherung haften für den Schaden. Passen die Lackspuren nicht, wird dir auch der Zeuge nicht viel nützen, da falschen Lackspuren natürlich das bessere Beweismittel wären.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Schaden beim Ausparken

      Hallo noch mal,

      Danke für eure Mails. Es kann gut sein das er es nicht gemerkt hat als er unseren Wagen angefahren hat, obwohl wenn ich mir unsere Schramme ansehe, kann ich es mir kaum vorstellen das man davon nichts merken soll. Im Prinzip muß er was gemerkt haben, es muß schon einen kleinen Stoß gegeben haben. Was ich mir noch denke ist, weil ein Biergarten und ein Restaurant in der Nähe war, das der jenige vielleicht auch was getrunken hat und vielleicht deswegen abgehauen ist. Keine Ahnung. Müssen eh abwarten wie er sich erst mal äußert, ich hoffe das er sich kooperativ zeigt. Mal sehen was auch bei den Lackspuren raus kommt, ist ja vielleicht auch dann eindeutig. Ist jedenfalls für mich zu hoffen. Ist halt eine echt blöde Sache die viel Geld kosten kann.

      Gruß,
      Katja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schaden beim Ausparken

    Hallo!

    Mach es Dir doch ganz einfach und ruf beim Zentralruf der Versicherer an. Dort sollte man Dir anhand des Kennzeichens die Versicherung des vermentlichen Verursachers nennen können.

    Dort stellst Du dann Direktanspruch auf Schadensersatz.

    Die Maschinerie läuft dann schon an. Evtl. kommt Gutachter des Unternehmens vergleich (wie bereits erwähnt) Lackspuren, Höhe und Art der Beschädigung... letztlich findet man so schon heraus, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, dass es wir vermutet war.

    So würde ich vorgehen.

    Grundsätzlich ist es wirklich möglich, dass man es nicht bemerkt, wenn man jemanden schädigt.

    Wenn man es aber merkt und einfach weg fährt, dann hat man es nicht anders verdient, als dass man strafrechtlich verfolgt wird.

    Es ist ja schließlich nicht zuviel verlangt, dass man für seine Fehler einsteht, odeR?

    Gruß, Björn

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Telefonnummer

      Hier noch die Telefonnummer: 0180 – 25 0 26

      Ade!

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re: Telefonnummer

        Hier noch die Telefonnummer: 0180 – 25 0 26

        Ade!
        Hallo Björn,

        das ist natürlich ein guter Tipp. Vielen Dank. Werde ich mal machen. Wir haben es zwar der Polizei gemeldet, aber irgendwie kommen die nicht richtig in die Kontakte. Und ich habe Bedenken das der jenige seinen Kratzer vielleicht mal schnell repariert und nichts ist gewesen.



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