Re: gute Nachricht (hoffe ich)
Hallo,
um das vielleicht noch einmal zu konkretisieren:
Die Beiträge zu einer Direktversicherung zahlt immer der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist auch immer der Arbeitgeber.
Die Frage ist: Wurde die Direktversicherung aus deinem Einkommen bestritten (Direktversicherung durch Entgeltumwandlung) oder hat dir der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt was Gutes zukommen lassen (arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung)?
Bei ersterem hast du natürlich einen Anspruch darauf, den Vertrag mitzunehmen... Aber damit nicht gleichgestellt auch den Anspruch darauf, dass das Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der länger als 2 Jahre beitragsfrei gestellt ist, wieder in Kraft setzen muss.
Bei der zweiten Variante sind die von Raimung schon erwähnten sogenannten "Unverfallbarkeitsfristen" zu prüfen:
Unverfallbarkeit bedeutet, dass die Leistungsansprüche aus betrieblichen Altersvorsorge-Versprechen auch dann erhalten bleiben, wenn der Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen ausscheidet. Seit dem 01.01.2001 sind die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers aus der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge unverfallbar, wenn das Arbeitsverhältnis bei Ausscheiden mindestens fünf (vorher: zehn) Jahre bestanden und der Arbeitnehmer das 30. (vorher: das 35.) Lebensjahr vollendet hat. Arbeitnehmerfinanzierte Leistungsansprüche sind sofort und fristlos unverfallbar.
Thema Beitragsfreistellung: siehe oben.
Gruß Matthias
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