ohne krankenversicherung

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Sep 2004

also leute mich interessiert folgendes.
was passiert eigentlich in deutschland wenn jemand keine kv hat und er geht zum arzt oder hospital?

ablehnen darf man ja sicherlich nicht weil man sich sonst strafbar macht. (unterlassene hilfeleistung) ... denke ich

also wird behandelt. nun ist aber eine pfändungsfreigrenze von 930 euro.
beim patienten ist also nüscht zu holen.

gibt es in der brd einen fond oder so etwas änliches woraus dann die behandlung bezahlt wird.

ach ja, gehen wir davon aus deas der patient weder sozialhilfe bezieht noch arbeitslosengeld ect.

wie siehts da aus?

danke im voraus

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: ohne krankenversicherung

    Hallo,
    zunächst sei da eine Gegenfrage gestattet - von was lebt der Mensch??
    Wohnung, essen, trinken ??
    Handelt es sich um einen Obadachlosen ??
    Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Behandlungspflicht nur bei
    lebensbedrohenden Maßnahmen gegeben ist.
    Und da gilt Behandlung vor Geld - heisst im Extremfall -
    Die Behandlung ist umsonst und muss vom Behandler "verschmerzt" werden.
    Gruss

    Günter Czauderna

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