Krankenkasse zahlt Verdienstausfall nicht

Hallo,

ich hab da mal ne Frage bzgl. Krankenkassenleistungen.

Meine Tochter musste für 3 Tage stationär behandelt werden. Da ich beruflich sehr eingebunden war, hat sich mein Mann 3 Tage unbezahlten Urlaub genommen, mit dem Wissen, dass die KK diesen Verdienstausfall begleicht. Ich muss dazu sagen, meine Tochter ist 6Jahre alt.

Brav haben wir der KK ein Attest der Klinik geschickt mit der Bitte um Ausgleich des Verdienstausfalls meines Mannes. Jetzt kam ein Brief zurück, dass die KK dies nicht bezahlt, da es nicht medizinisch erforderlich war, dass das Kind begleitet wird. Das läge in unserem persönlichen Entscheidungsspielraum, ist wohl positiv zu bewerten, aber wird von der Kasse nicht bezahlt.

Wie ist das denn nun?!
Laut SGB Fünftes Buch §45 Abs. 1 und 2 haben wir die Voraussetzungen, denke ich erfüllt.

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.

(2)Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Wie gehe ich nun am besten vor? Soll ich mit dem Anwalt oder dem Wechsel der KK drohen?! Sind wir überhaupt im Recht?!

Bin dankbar für alle Tipps!

Tanja

Hallo,
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes wird in diesem Falle
nur dann gezahlt, wenn das Krankenhaus bestätigt, dass die Mitaufnahme
einer gesunden Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich
war - ansonsten gibt es diese Leistung nicht.
Anders würde es sich selbstverständlich verhalten, wenn keine
Krankenhausbehandlkung stattgefunden hätte oder wenn die Betreuung
und Pflege wegen der Erkrankung nach der Krankenhausentlassung
erforderlich gewesen wäre.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günther,

dann genügt es doch, wenn ich vom Arzt eine Bestätigung hole, dass die Begleitung durch einen Erwachsenen erforderlich war! Der Arzt hat das selbst vorgeschlagen.
Wie sieht es mit dem Alter aus? Kann man einem 6jährigen Kind zumuten alleine in der Klinik zu bleiben? In dem Paragraphen ist von bis 12 Jahren die Rede.

Danke!

Tanja

Hallo Tanja,
das mit dem Arzt geht leider nicht - die Notwendigkeit muss ausschliesslich
durch das Krankenhaus erkannt und bestätigt werden.
Denn nur in diesem Falle wird auch die Unterbringung der Mutter (Vater)
abgerechnet.
Ob es zumutbar ist kann ich nicht beurteilen, ich kenne dich und dein Kind
nicht - im allgemeinen aber ja.

Gruss

Günter Czauderna