Hallo,
ich hab da mal ne Frage bzgl. Krankenkassenleistungen.
Meine Tochter musste für 3 Tage stationär behandelt werden. Da ich beruflich sehr eingebunden war, hat sich mein Mann 3 Tage unbezahlten Urlaub genommen, mit dem Wissen, dass die KK diesen Verdienstausfall begleicht. Ich muss dazu sagen, meine Tochter ist 6Jahre alt.
Brav haben wir der KK ein Attest der Klinik geschickt mit der Bitte um Ausgleich des Verdienstausfalls meines Mannes. Jetzt kam ein Brief zurück, dass die KK dies nicht bezahlt, da es nicht medizinisch erforderlich war, dass das Kind begleitet wird. Das läge in unserem persönlichen Entscheidungsspielraum, ist wohl positiv zu bewerten, aber wird von der Kasse nicht bezahlt.
Wie ist das denn nun?!
Laut SGB Fünftes Buch §45 Abs. 1 und 2 haben wir die Voraussetzungen, denke ich erfüllt.
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Abs. 1 Satz 2 gelten.
(2)Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage. Der Anspruch nach Satz 1 besteht für Versicherte für nicht mehr als 25 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage je Kalenderjahr.
Wie gehe ich nun am besten vor? Soll ich mit dem Anwalt oder dem Wechsel der KK drohen?! Sind wir überhaupt im Recht?!
Bin dankbar für alle Tipps!
Tanja