Was bedeutet 'anerkennung einer rechtspflicht'

hi,

meine tochter hatte bei der privathaftpflicht ihrer freundin einen schadensfall geltend gemacht.

die versicherung hat nun schriftlich mitgeteilt, daß ein geldbetrag überwiesen wird. in dem schreiben heißt es unter anderem

…sehr geehrte damen und herren, ohne anerkennung einer rechtspflicht überweisen wir …

mir als versicherungslaie sagt das wenig, außer das irgendwelches geld überwiesen wird.

was bedeutet die formulierung ‚ohne anerkennung einer rechtspflicht‘,
bzw. welche konkreten folgen oder nichtfolgen zieht sie nach sich?

cu
harald

Das heisst, die Versicherung zahlt Dir etwas, ohne dass Du Dich darauf berufen kannst, dass die Versicherung Deine Forderung rechtsverbindlich anerkannt hat.

im Allgemeinen hat das zwei Folgen:

1.)
Die Versicherung vermeidet also größeren Aufwand, das Ganze rechtlich
abzusichern (durch eine richterliche Entscheidung), dafür kann sich auch keiner darauf berufen, dass die Versicherung in einem Vergleichsfall erneut zahlt.

2.)
Wenn Du die Versicherung verklagst, weil Du glaubst mehr bekommen zu müssen und nachher sagt der Richter „gar nix gibts“, dann ist die Zusage hinfällig und Du bist dieses Geld auch wieder los. Das wäre anders, wenn die Versicherung den Teil bereits rechtspflichtig anerkannt hätte, dann geht es nur um den Rest, so ums Ganze.

Also am besten dankend annehmen, wenn Du damit zufrieden bist, und fertig.

danke bernhard für deine info.

cu
harald

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