Re: Kfz-Haftpflichtvers.-Tarife/ Berufsgruppen
Hallo Karl,
letztlich kommt es auf die Tarifbestimmungen an, was da steht. Die können durchaus von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sein. Ich kenne Formulierungen in dieser Art:
..... Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen
Dienstes, wenn sie die Voraussetzungen der Nr. 6 oder 7 unmittelbar
vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer Beurlaubung
erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind....
als z.B. berechtigt für den Tarif des öffentlichen Dienstes,
viele Grüße
Andreas
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