Arbeitgeberwechsel

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2000

Hallo,

was muss ich beachten, wenn ich als Versicherungsvermittler (HGB §84) bei einer Versicherungsgesellschaft kündige? Im speziellen meine ich hier, was habe ich für Rechte bezüglich meines Bestandes, Abfindung, etc.

Über zahlreiche Hinweise würde ich mich sehr freuen.

Danke
J. Hofmann

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: Arbeitgeber(?)-wechsel

    Hallo Joachim,
    im herkömmlichen Sinne hast Du als Versicherungsvertreter nach den §§ 84-92 HGB keinen Arbeitgeber, sondern einen Vertragspartner. Unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten wird eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausgeübt.

    Schau Dir mal den § 89b HGB an. Dort sind die sich evtl. ergebenden Ansprüche definiert. Ebenso kannst Du dort nachlesen, wann solche Ansprüche ausgeschlossen sind, z.B. dann, wenn Du den Vertrag selbst kündigst!

    Gruß
    WALTER

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