Bürgerversicherung

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Nov 2004
Für alle, die auf eine Bürgerversicherung gehofft haben: zum Glück kommt die nie.
Grund: lt. Verfassungsgerichtshofpräsident (im neuesten "Zeitschrift für Rechtspolitk") verstößt so eine Bürgerversicherung (gleich welches Model) gegen den Artikel 21 des GG.
Um aber das GG zu ändern, müssen 75 % der Politiker in Berlin dafür stimmen.
so leischt ist das aber nicht.
Was haben wir nur für "Könner" in Berlin sitzen?
Ein Großteil unserer Politiker sind Rechtsanwälte. Die müssten das GG in und Auswendig kennen.
Trotzdem wird hier ein Riesentrara veranstaltet.
Obwohl denen genau bekannt ist, dass das nicht möglich ist.
Grüße
Raimund

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Bürgerversicherung
    Für alle, die auf eine Bürgerversicherung gehofft haben: zum
    Glück kommt die nie.
    Grund: lt. Verfassungsgerichtshofpräsident (im neuesten
    "Zeitschrift für Rechtspolitk") verstößt so eine
    Bürgerversicherung (gleich welches Model) gegen den Artikel 21
    des GG.
    Was mich irritiert, weil sich der Artikel 21 GG mit den Parteien beschäftigt. Die Tarifautonomie wird in Artikel 9 garantiert.

    Im übrigen ist das nicht das erste mal, daß die bunte Übergangsregierung Gesetze verabschiedet, die dem BVerfG nicht ganz so gefallen. Da denken wir bspw. an rückwirkend geltende Bestimmungen bzgl. der Besteuerung von Gewinnen aus Immobiliengeschäften.

    Gruß,
    Christian
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