Hallo Ulrich,
nein, es sei Du hast eine Limitierung auf den Höchstbeitrag!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Ulrich,
nein, es sei Du hast eine Limitierung auf den Höchstbeitrag!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Hallo Ulrich,
es gibt Personen mit Beitragsmaximierungen auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung. Das ist der Personenkreis der 1995 bereits älter als 50 war bzw. Ehegatten kappung hat.
Da kann das eine Rolle spielen!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
das ist doch gerecht.
Hallo,
das ist gerecht, weil der Beitrag einer privaten Pflegepflichtversicherung individuell kalkuliert wird und durch die Bildung von Alterungsrückstellungen nachwachsende generationen entlastet!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler