Warnung vor VHV-Haftpflicht

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Jun 2000

Ich wollte nur mal meine unangenehmen Erfahrugen mit der VHV-Versicherung mitteilen. Ich habe im Oktober 1999 einen Schadensfall (ca. 1000,-) gemeldet, worauf die VHV einen Gutachter vorbei geschickt hat. Nach kurzer "Begutachtung" ohne Nachfrage nach dem Schadenshergang kam nach ca. 2 Wochen die Ablehnung der Übernahme durch die Versicherung. Soweit so schlecht. Ich hab den Schaden also aus meiner eigenen Tasche bezahlt und nichts mehr von der Versicherung gehört.

Im Februar 2000 hab ich dann von einer anderen Versicherung ein Angebot bekommen, welches einen "rundum-service" beinhaltet. Da auch eine private Haftpflicht dabei war hab ich also fristgerecht mit Ablauf des Versicherungsjahres 2000 bei der VHV gekündigt.

2 Tage nach meiner Kündigungsbestätigung (also ca. 4 Monate nach dem Schadensfall) kam eine Rechnung, ich solle doch bitte die 300,- für den Gutachter bezahlen. UPS.

Ich hab dann per Einschreiben mit Rückschein Protest eingelegt...... und nix mehr gehört.

Bis vorgestern (9 Monate nach dem Schadensfall) ein gerichtlicher Mahnbescheid in meinen Briefkasten flatterte. Mittlerweile waren es dann inkl. Gebühren ca. 390,-.... Super.

So stelle ich mir die ideale Versicherung vor.

gruss

ernie

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 38 Minuten hilfreich
    Re: Warnung vor VHV-Haftpflicht

    Hallo! Ich wollte nur mal meine unangenehmen Erfahrugen mit der
    VHV-Versicherung mitteilen. Ich habe im Oktober 1999 einen
    Schadensfall (ca. 1000,-) gemeldet, worauf die VHV einen
    Gutachter vorbei geschickt hat. Nach kurzer "Begutachtung"
    ohne Nachfrage nach dem Schadenshergang kam nach ca. 2 Wochen
    die Ablehnung der Übernahme durch die Versicherung.
    Mit welcher Begründung?
    Wie war eigentlich der Schadenhergang? Und wurde dieser
    in einer Schadensmeldung der Versicherung mitgeteilt? Soweit so
    schlecht. Ich hab den Schaden also aus meiner eigenen Tasche
    WARUM?
    Die Versicherung sollte auch prüfen, ob der Geschädigte aufgrund
    des Schadenhergangs Anspruch hat; wenn sie dies getan hat, sind
    Sie nicht verpflichtet, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen.
    Es ist natürlich immer eine moralische Verpflichtung, den Schaden wieder gutzumachen - bei Freunden, Bekannten, Verwandten
    besonders (wenn diese nicht im selben Haushalt leben wie Sie, dann ist Versicherungsschutz gegeben) bezahlt und nichts mehr von der Versicherung gehört.

    Im Februar 2000 hab ich dann von einer anderen Versicherung
    ein Angebot bekommen, welches einen
    "rundum-service":
    Laufzeit? Beitrag PHV? Diese pakete werden meist als sehr günstig dargestellt, weil mit Rabatt versehen, doch einzeln ist
    das Ganze meist sehr viel billiger (PHV Junior z.b. DM 72,45 p.a. beinhaltet. Da auch eine private Haftpflicht dabei war hab ich
    also fristgerecht mit Ablauf des Versicherungsjahres 2000 bei
    der VHV gekündigt.

    2 Tage nach meiner Kündigungsbestätigung (also ca. 4 Monate
    nach dem Schadensfall) kam eine Rechnung, ich solle doch bitte
    die 300,- für den Gutachter bezahlen. UPS.
    Dies ist laut meiner Rückfrage nirgends festgelegt - Originalton
    des Sachbearbeiters einer Haftpflichtversicherung: "es wird halt mal probiert" Ich hab dann per Einschreiben mit Rückschein Protest
    eingelegt...... und nix mehr gehört.

    Bis vorgestern (9 Monate nach dem Schadensfall) ein
    gerichtlicher Mahnbescheid in meinen Briefkasten flatterte.
    Mittlerweile waren es dann inkl. Gebühren ca. 390,-.... Super.
    Mit dem beiliegenden Formular Widerspruch einlegen über den
    gesamten Betrag - Begründung nicht erforderlich.
    Wieder per Einschreiben+Rückschein! So stelle ich mir die ideale Versicherung vor.
    Dies kann Ihnen bei jeder passieren... gruss

    ernie
    Schreiben Sie der Versicherung, auf welcher rechtlichen Grundlage
    ihre Rechnung über dM 300 basiert - es wird nämlich nach Meinung
    des Sachbearbeiters keine geben...

    Viele Grüße
    Heinz

  2. Antwort von nach 23 Tagen hilfreich
    Re: Warnung vor VHV-Haftpflicht

    Hallo Ernie,

    allein die Überschrift "Warnung vor..." kann für Dich schon rechtliche Folgen haben. Dein Ärger ist (dem Anschein nach) bei einer Ablehnung der Versicherung zur Schadensregulierung erst einmal verständlich.

    Als unabhängiger Versicherungsmakler habe ich auch schon den einen oder anderen PHV-Vertrag an die VHV vermittelt - und habe in Schadensfällen - sofern die Ansprüche begründet waren - noch nie eine Ablehnung erhalten ( der größte Schaden betrug 1995 rd. 1,5 Mio.).

    Also: um hierzu Stelung nehmen zu können, müsste ich Kenntnis des Schadensherganges haben.

    Zum Thema Mahnbescheid: der Widerspruch muss nicht per Einschreiben an den Versicherer, sondern an das zuständige Amtsgericht! - und zwar fristgerecht.

    Übrigens: Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung leigt nicht nur darin, begründete Schadensersatzforderungen zu befriedigen, sondern auch unbegründete Forderungen abzuwehren.

    Noch Fragen?

    Gruss aus dem schönen Odenwald

    Franz K.

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