Wechsel der Krankenversicherung

Von: , Frage gestellt am Mo, 19. Jun 2000

Hi,

meine Frau möchte evtl. Ihre krankenversicherung wechseln (Von der relativ teuren AOK zu einer anderen). Nun ist Sie aber an einer derzeit nicht heilbaren Krankheit (Multiple Sklerose) erkrankt und hat Bedenken, dass sie von einer anderen Versicherung als Kunden akzeptiert wird.

Krankenversicherung ist für die meisten Bundesbürger pflicht. Sind nun die Kassen auch andererseits verpflichtet einen Kunden zu nehmen, der "dauerkrank" ist und dementsprechend Kosten verursachen könnte?

Gruß und Dank

Gimli

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten hilfreich
    Re: Wechsel der Krankenversicherung

    Hallo Alexander,
    es ist Pflicht, nach dem Sozialgesetzbuch, dass jede gesetzliche Krankenversicherung jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer aufnehmen muss.
    Betonung liegt auf versicherungspflichtig, dass bedeutet das durchschnittliche Bruttoeinkommen liegt auf 12 Monate gerechnet (inklusive aller regelmäßigen Einnahmen aus dieser Tätigkeit) zwischen 630 DM und 6450 DM.
    Ist deine Frau nicht versicherungspflichtig, so muss die Kasse deine Frau meines Wissens nach nicht unbedingt aufnehmen.
    Viele Kassen versuchen solch Großrisiken von vornherein abzulehnen, in dem sie dem Beantrager sagen dies ginge nicht.
    Damit verhalten sie sich aber nicht sozialgesetzbuchkonform.

    Einfach mal drauf ansprechen.

    Aber das kann man sicherlich mit der betreffenden Kasse am besten in einem persönlichem Gespräch klären....


    in diesem Sinne....

    Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Wechsel der Krankenversicherung

    Hi,

    meine Frau möchte evtl. Ihre krankenversicherung wechseln (Von
    der relativ teuren AOK zu einer anderen). Nun ist Sie aber an
    einer derzeit nicht heilbaren Krankheit (Multiple Sklerose)
    erkrankt und hat Bedenken, dass sie von einer anderen
    Versicherung als Kunden akzeptiert wird.

    Krankenversicherung ist für die meisten Bundesbürger pflicht.
    Sind nun die Kassen auch andererseits verpflichtet einen
    Kunden zu nehmen, der "dauerkrank" ist und dementsprechend
    Kosten verursachen könnte?
    Sofern Deine Frau in eine private Krankenversicherung wechseln will, wird die Kasse sie nicht aufnehmen wollen oder zumindest hohe Zuschläge verlangen. Wahrscheinlich ist sie mit ihrer Krankheit in der AOK besser aufgehoben.

    Eine Pflicht zur Aufnahme besteht nur für gesetzliche Krankenversicherungen in bestimmten Fällen. Vorhandene Krankheiten begründen jedoch keine Pflicht für die gesetzliche, jemanden aufzunehmen.

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Wechsel der Krankenversicherung

    Hi,
    wenn deine Frau versicherungspflichtig ist, muss jede gesetzliche Krankenkasse sie aufnehmen. Fragen nach dem Gesundheitszustand als Aufnahmekriterium sind nicht zulässig. Such dir am besten eine der günstigen Krankenkassen. Bkk für Heilberufe, TK oder BKK Krupp Hoesch aus. Das Geld was du hier an Beiträgen sparst kann du in dei Gesundheitsvorsorge für deine Frau inverstieren.
    Gruß Jürgen [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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