Re^3: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung
Hallo Alex,
Ja klar! Naturalrestitution ist die Herstellung des Zustandes
vor Schadeneintritt. Man kann aber auch statt der Herstellung
eine entsprechende Geldleistung verlangen.
Falsch: Der Geschädigte kann nix verlangen. Besorgt der Versicherer ihm eine Antiquität gleicher Art und Güte, dann ist der Schaden damit erledigt. Falls der Versicherer das jedoch nicht kann, dann hat er Anspruch auf die Geldleistung. Das ist richtig.
In diesem Beispiel würde das heißen, wenn die Antiquität auf
dem Markt nicht mehr erhältlich ist, würde man die
entsprechende Geldleistung bekommen.
Richtig.
Eine kleine Frage hätte ich noch. Nehmen wir an es wurde ein
90 Jahre alter Schrank, der damals 100 Mark kostete, jetzt
einen Sammlerwert von 5000€ hat, zerstört. Sollte dies ein
Schaden sein, der in der Hausratversicherung gezahlt werden
würde, würde man keinen Schrank für 5000€ bekommen, sondern
einen Schrank in der gleichen Qualität (Güte),
auch wenn dieser Schrank bloß 600€ kosten würde.
Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat-
sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde,
würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.
Ist das richtig?
Falsch: Antiquitäten sind Wertgegenstände. Hierfür gelten in aller Regel Entschädigungsgrenzen gemäß VHB. Der Schrank würde dagegen eine Ausnahme (weil Möbelstück) darstellen. Das wäre insoweit richtig. Es heißt jedoch gleichzeitig, dass bei Antiquitäten der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis gleicher Art und Güte ist. Ist dieser also in der Versicherungssumme korrekt erfasst und stellt keine Unterversicherung dar, dann würde auch hier der höhere Wert entschädigt werden.
Gruß
Marco