Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

Von: , Frage gestellt am Mi, 5. Jan 2005

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an jemand zerstört bei einem Bekannten eine Antiquität, die einen höheren Zeitwert hat als sie ursprünglich wert war. Wird dann tatsächlich dieser höhere Zeitwert gezahlt oder gibt es Einschränkungen?

THX im voraus.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

    Hallo Alex,

    bei solchen Antiquitäten hat man in aller Regel auch Wertgutachten bzw. kann auch im Nachhinein der Wert recht genau ermittelt werden.

    Zudem kommt aber, dass der Versicherer das Recht auf Naturalrestitution hat. Du weißt, was das bedeutet?

    Gruß
    Marco

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

      Ja klar! Naturalrestitution ist die Herstellung des Zustandes vor Schadeneintritt. Man kann aber auch statt der Herstellung eine entsprechende Geldleistung verlangen.

      In diesem Beispiel würde das heißen, wenn die Antiquität auf dem Markt nicht mehr erhältlich ist, würde man die entsprechende Geldleistung bekommen.

      Eine kleine Frage hätte ich noch. Nehmen wir an es wurde ein 90 Jahre alter Schrank, der damals 100 Mark kostete, jetzt einen Sammlerwert von 5000€ hat, zerstört. Sollte dies ein Schaden sein, der in der Hausratversicherung gezahlt werden würde, würde man keinen Schrank für 5000€ bekommen, sondern einen Schrank in der gleichen Qualität (Güte),
      auch wenn dieser Schrank bloß 600€ kosten würde.

      Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat- sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde, würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.

      Ist das richtig?

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

        Hallo Alex, Ja klar! Naturalrestitution ist die Herstellung des Zustandes
        vor Schadeneintritt. Man kann aber auch statt der Herstellung
        eine entsprechende Geldleistung verlangen.
        Falsch: Der Geschädigte kann nix verlangen. Besorgt der Versicherer ihm eine Antiquität gleicher Art und Güte, dann ist der Schaden damit erledigt. Falls der Versicherer das jedoch nicht kann, dann hat er Anspruch auf die Geldleistung. Das ist richtig. In diesem Beispiel würde das heißen, wenn die Antiquität auf
        dem Markt nicht mehr erhältlich ist, würde man die
        entsprechende Geldleistung bekommen.
        Richtig. Eine kleine Frage hätte ich noch. Nehmen wir an es wurde ein
        90 Jahre alter Schrank, der damals 100 Mark kostete, jetzt
        einen Sammlerwert von 5000€ hat, zerstört. Sollte dies ein
        Schaden sein, der in der Hausratversicherung gezahlt werden
        würde, würde man keinen Schrank für 5000€ bekommen, sondern
        einen Schrank in der gleichen Qualität (Güte),
        auch wenn dieser Schrank bloß 600€ kosten würde.

        Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat-
        sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde,
        würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.

        Ist das richtig?
        Falsch: Antiquitäten sind Wertgegenstände. Hierfür gelten in aller Regel Entschädigungsgrenzen gemäß VHB. Der Schrank würde dagegen eine Ausnahme (weil Möbelstück) darstellen. Das wäre insoweit richtig. Es heißt jedoch gleichzeitig, dass bei Antiquitäten der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis gleicher Art und Güte ist. Ist dieser also in der Versicherungssumme korrekt erfasst und stellt keine Unterversicherung dar, dann würde auch hier der höhere Wert entschädigt werden.

        Gruß
        Marco

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

          Bin zwar überrascht, dass die Definition von Naturalrestitution nicht stimmt und hab' mich deshalb nochmals im Internet umgeschauen. Unter http://www.legamedia.net/lx/result/match/a83e7519de2...
          steht auch "verlangen". Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat-
          sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde,
          würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.
          Falsch: Antiquitäten sind Wertgegenstände. Hierfür gelten in
          aller Regel Entschädigungsgrenzen gemäß VHB. Der Schrank würde
          dagegen eine Ausnahme (weil Möbelstück) darstellen. Das wäre
          insoweit richtig. Es heißt jedoch gleichzeitig, dass bei
          Antiquitäten der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis
          gleicher Art und Güte ist. Ist dieser also in der
          Versicherungssumme korrekt erfasst und stellt keine
          Unterversicherung dar, dann würde auch hier der höhere Wert
          entschädigt werden.
          Klar würde in der Hausratversicherung auch ein höherer Wert als die 5000€ wie in diesem Beispiel entschädigt werden, aber würde man in der Haftpflichtversicherung nun die 5000€ auch erhalten?

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Zeitwert in der Haftpflichtversicherung

            Hallo Alex, Bin zwar überrascht, dass die Definition von
            Naturalrestitution nicht stimmt und hab' mich deshalb nochmals
            im Internet umgeschauen. Unter
            http://www.legamedia.net/lx/result/match/a83e7519de2...
            steht auch "verlangen".
            Nicht überrascht sein, das stimmt schon, dass er sie verlangen kann. Aber:

            http://www.inidia.de/schadenersatz.htm

            Naturalrestitution

            Bei der Naturalrestitution wird der Geschädigte so gestellt, als wäre das Schadensereignis nicht geschehen.

            Ist die Naturalrestitution nicht möglich, wäre aber geboten, so entsteht die Verpflichtung zum Schadensersatz.

            Die Naturalrestitution geht in der Prüfungsreihenfolge der Schadensersatzprüfung voraus.

            Daher kann er sie zunächst nicht verlangen. Erst wenn Naturalrestitution nicht möglich ist, kann er sie verlangen.

            Gruß
            Marco

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