Antwort von
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Re: Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträge
Ob die Beitragserhebung aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt unzulässig ist, ist bisher NOCH NICHT vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Ich kenne das Urteil, was Du aufführst zwar nicht, aber mit einem endgültigen Urteil zu diesem Thema wird im Jahr 2000 gerechnet.
Es kann gegen die Erhebung von Beiträgen Widerspruch bei der Krankenkasse eingelegt werden, muß aber nicht. Sollte die Beitragserhebung unzulässig sein, wird das Urteil für alle gelten, auch für diejenigen, die keinen Einspruch eingelegt haben.
Geld wirst Du wohl nicht wiedersehen, da das Bundesverfassungsgericht eigentlich nicht so entscheiden kann, daß die Beiträge zurückgezahlt werden. Damit wären alle Sozialversicherungsträger mit einem Schlag pleite, und sowas ist nicht zu machen.