Hallo cb 56,
mein Versicherungsvertreter sagte mir, daß die
DR-Gebäudeversicherungen geändert werden müßten, weil sich der Wert :natürlich geändert hätte.
Lediglich den Wert erhöhen lassen!
Und man müsse nun einen Neuvertrag abschließen.
Nein!
Nun hat mir aber mal jemand erzählt, daß man diese DDR-Versicherungen :keinesfalls kündigen sollte, da darin Leistungen eingeschlossen sind, :die in den neuen nicht wären.
Korrekt wäre die Aussage bei der Hausratversicherung, da ist z.b: noch die Fahrradversicherung mit eingeschlossen, die man heute extra abschliessen muss. Wie es bei der Gebäudeversicherung aussieht, kann ich nicht beantworten. Aber ich könnte mir vorstellen, dass die heute so genannten Deckungserweiterungen (wie z.B. Überspannungsschäden, Elementarschäden, Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte, Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre ausserhalb des Hauses) bereits bei Abschluss zu DDR-Zeiten enthalten waren.
Ich bin jetzt etwas irritiert, wie ich mich verhalten soll.
Sich nicht mit dem Vertreter weiter auseinander setzen, der will nämlich nur Provision kassieren und ist auf sein Vorteil bedacht.
Mein zweites Problem ist, was mein Vertreter nicht weiß, ich habe die
riginal-Police (diese war nur Größe DIN A5, und es standen nur :einige Daten darauf) nicht mehr.
Die Versicherung persönlich anschreiben und um Kopien der Altverträge bitten.
Lieben Gruss
Asmodine
PS: Ich finde es sehr bedauerlich, dass der Artikel nicht im Archiv gespeichert wird 