verwirrung bei der kfz versicherung

Von: , Frage gestellt am Mo, 27. Jun 2005

hallo

ich habe mein auto auf die verscherung des vaters. das auto ist auch steuerlich unter seinem namen.

ich bin also nirgends aufgeführt. das auto ist als mehrfahrer eingetragen, da ich es ja nur fahre. mit einzelfahrer dürfte es ja nur mein vater fahren.

ich bezahle selbstverständlich steuern und versicherung da ich das nur nutze.

der wagen ist auf zweitfahrzeug angemeldet. es sind 60% momentan.

nun wollte ich es auf meinen namen umschreiben. da würde ich mit 140% anfangen dann.

das sieht der sachbearbeiter nicht ein, weil das ja unsinn wäre. naja

er meinte, das der vater mir die % überschreiben kann. und zwar seine % gesammt und/oder nur diese von dem zweitwagen.

das gleiche würde auch für meinen bruder gelten, bei dem es genauso geregelt ist wie bei mir.

nun weiss ich aber das der bearbeiter manchmal einiges verkehrt gesagt hat und dafür auch bekannt ist.

z.B. behauptet er, das wenn mit dem zweitwagen ein verschuldeter unfall passiert, auch nur bei diesem fahrzeug die % hochgehn würden und die für die anderen autos eben nicht. also erstwagen etwa

es geht mir eigentlich nur ums prinzip, das auch der wagen auf mich angemeldet ist.

aber wie sieht es denn nun genau aus? ich blicke garnicht mehr durch

gruss umungus

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: verwirrung bei der kfz versicherung

    hallo
    HI! der wagen ist auf zweitfahrzeug angemeldet. es sind 60%
    momentan.
    ok - handelt es sich um eine Sondereinstufung? Seit wann läuft die Versicherung? nun wollte ich es auf meinen namen umschreiben. da würde ich
    mit 140% anfangen dann.
    wäre echt ein bisschen viel!! er meinte, das der vater mir die % überschreiben kann. und zwar seine % gesammt und/oder nur diese von dem zweitwagen.
    Es reicht, wenn dein Vater nur die 60% überschreibt oder wie viele Autos fährst du? z.B. behauptet er, das wenn mit dem zweitwagen ein
    verschuldeter unfall passiert, auch nur bei diesem fahrzeug
    die % hochgehn würden und die für die anderen autos eben
    nicht. also erstwagen etwa
    Das stimmt! es geht mir eigentlich nur ums prinzip, das auch der wagen auf
    mich angemeldet ist.

    aber wie sieht es denn nun genau aus? ich blicke garnicht mehr
    Also kurze Info an dich wie das eigentl. funktioniert:
    - Du meldest das Auto auf deinen Namen an.
    - Dein Vater überschreibt dir die Prozente - dafür brauchst du ein Formular von der Versicherung,bei der du das Auto versicherst. (nach der ummeldung kannst du die Versicherung wechseln)
    - Wichtig ist aber vorher zu wissen. WIE lange du schon den Führerschein hast! gruss umungus
    gruß zurück von dasista

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: verwirrung bei der kfz versicherung

      Schließe mich an. Am Besten erfragst du bei der Versicherung das s.g. Rabattgrundjahr. Anhand dessen und deinen FS Daten, also seit wann Klasse 3, kann, unter Berücksichtigung der evtl angefallenen Schäden, der dir übertragbare SFR berechnet werden.

      Michael

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: verwirrung bei der kfz versicherung

      HI der wagen ist auf zweitfahrzeug angemeldet. es sind 60%
      momentan.
      ok - handelt es sich um eine Sondereinstufung? Seit wann läuft
      die Versicherung?
      seit 2000 er meinte, das der vater mir die % überschreiben kann. und zwar seine % gesammt und/oder nur diese von dem zweitwagen.
      Es reicht, wenn dein Vater nur die 60% überschreibt oder wie
      viele Autos fährst du?
      na mit 1 auto. aber mein vater is erst 55 und will seine % behalten, solange er noch fährt. also % abgeben is da nich - Du meldest das Auto auf deinen Namen an.
      - Dein Vater überschreibt dir die Prozente - dafür brauchst du
      ein Formular von der Versicherung,bei der du das Auto
      versicherst. (nach der ummeldung kannst du die Versicherung
      wechseln)
      - Wichtig ist aber vorher zu wissen. WIE lange du schon den
      Führerschein hast!
      wieder das problem mit den überschreiben der %. mein vater soll ja nun nicht hochgestuft werden

      gruss umungus

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: verwirrung bei der kfz versicherung

        HI
        handelt es sich um eine Sondereinstufung? Seit wann läuft
        die Versicherung?
        seit 2000
        okay, dann scheinen das "echte" 60% zu sein.
        Wichtig ist jedoch: WIE lange hast du den Führerschein?

        ALSO, ich verstehe dich so, dass dein Vater ein Auto fährt -> dann hat er ein Vertrag mit eigenen %.
        Du fährst auch ein Auto, das auf den Namen deines Vaters läuft -> für dieses Auto gibt es ebenfalls einen eigenen vertrag mit 60%. Also hat dein Vater 2 Versicherungen laufen. beide Verträge sind voneinander unabhänbgig!!!


        Dein Vater kann dir die 60% aus dem einen Vertrag abgeben - sein Auto/Vertrag bleibt unberührt - er wird NICHT hochgestuft - seine % bleiben ihm erhalten.
        Lass dir das nochmal von eurer Versicherung bestätigen! gruss umungus
        lg dasista

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