GKV - PKV -GKV

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Aug 2005

folgende annahme:

jemand ist ca 2 jahre in der gkv pflichtversichert, macht sich dann hauptberflich selbständig und versichert sich in der pkv. jetzt wird er wieder angestellter (unter bbg) und muss wieder in die gkv.

frage: muss er in die gleich gkv wie vorher oder kann er sich eine belibiege aussuchen?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: GKV - PKV -GKV

    Worauf tippst Du? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: GKV - PKV -GKV

      aussuchen? :-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 10 Stunden 5 hilfreich
      Ratespiel???? - oder Hilfe?

      Hallo Denis, Worauf tippst Du?
      Tja, das ist natürlich eine wirkliche Hilfe für den Fragenden!

      Die Lösung ist § 175 Abs. 2 des SGB V:

      http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/s...

      Wenn bei Eintritt der Versicherungspflicht in den vergangenen 18 Monaten nicht Mitglied einer Krankenkasse, dann freie Wahl.

      Also: freie Wahl!

      Viele Grüße
      Thorulf Müller

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