Antwort von
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Re: Private KV - Gesundheitsreformgesetz 2000
Hallo Hoss,
Butter bei die Fische:
Der Aufschlag von 10% ist von Frau Fischer für die Beitragsstabilität eingeführt worden. Nach ihren Vorstellungen soll damit der Beitrag im Rentenalter stabil bleiben und ab ca. 80 sogar auf 0 Dm runtergefahren werden (???!?!?!?!!?).
Aber faktisch: Als Angestellter ist der AG mit 50% dabei. Der Zuschlag wird ohne Abzug irgendwelcher Verwaltungskosten o.ä. in die Anlagen der Versicherungen eingestellt, d.h. es wird dort eine höhere Rendite erzielt als z.b. bei einer Lebensversicherung der gleichen Gesellschaft. Von daher ist es ganz nett.
Klar dagegen spricht z.B. das es ja ganz schön ist, ab 80 evtl. nichts zu zahlen, aber wer weiß, ob er das erlebt.
Desweiteren ist der Sparanteil, den Du mit diesem Zuschlag leistest verloren, sobald Du die PKV verläßt, egal ob zu ner ander PKV oder zur GKV !!!!!!!!!!!!!!!! Da kann man schon mal lockere TDM 10-20 kaputt machen !!
Ach ja und dann bleibt natürlich noch der Faktor Inflation.
Aber zum eigentlichen Thema:
Widerspruchsrechte haben alle die, deren KV schon vor dem 01.01.2000 bestanden hat.
Ob mans macht oder nicht, ist jedem selbst überlassen, je nachdem, welche Prioritäten man setzt.
Dabei kann Dir niemand helfen...
Bei Fragen, kein Thema,
Chris