Private Krankenversicherung, kommt man da raus?

Hallo,
bin fleißiger Leser dieses Forums und habe da nun auch mal eine Frage:
Mein Mann ist seit 1985 privat Krankenversichert. Er hat sich damals selbstständig gemacht und ist so zu dieser Versicherung gekommen.
Mittlerweile ist unser Geschäft nun schon seit fünf Jahren verkauft da mein Mann Berufsunfähig geworden ist.
Gott sei dank hatten wir uns durch eine Lebensversicherung mit zusätzlicher BUZ versichert. Das Einkommen ist also um ein vielfaches gesunken, eigentlich können wir uns diese immer mehr steigenden Beiträge zur KV nicht mehr leisten. Haben bereits den möglichst kleinsten Betrag der KV, reden aber immerhin noch von knapp 400 €.
Laut Aussagen einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht nicht die Möglichkeit des Wechselns.
Stimmt das wirklich, was ist wenn wir endgültig nicht mehr zahlen können.
Es gibt doch fast immer ein kleines Türchen…
danke für eure Hilfe
gruß Juhe

Hallo,

Ich darf zitieren:
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur möglich, wenn die
Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit
einem Gesamt-Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer dann
als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse
bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich
danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Kasse
weiterversichern. Das gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55.
Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. Diese
bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für
deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung
aufnehmen.
Zitat Ende (gefunden in: http://www.bundderversicherten.de)

Sieht also nicht so gut aus.

Grüße vom T.

Hallo,

Haben
bereits den möglichst kleinsten Betrag der KV, reden aber
immerhin noch von knapp 400 €.

Den beitrag kann ich nicht nachvollziehen!

Wann ist Ihr Mann geboren?

Seit 1985 versichert - Gesellschaft und genaue Tarifbezeichnungen!

Laut Aussagen einer gesetzlichen Krankenversicherung besteht
nicht die Möglichkeit des Wechselns.
Stimmt das wirklich, was ist wenn wir endgültig nicht mehr
zahlen können.

Da gibt es 1. Umwandlungsmöglichkeiten und 2. den Standardtarif!

Darüberhinaus, wie bereits gesagt, ggf. die Versicherungspflicht über einen Job mit mehr als 400 Euro Beitrag mindestens 12 Monate!

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Günter, geht das???
Hallo Günter,

Darüberhinaus, wie bereits gesagt, ggf. die
Versicherungspflicht über einen Job mit mehr als 400 Euro
Beitrag mindestens 12 Monate!

Bei BU??? und privater BU-Rente???

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Thorulf,
das könnte gehen - wenn er grundsätzlich krankenversicherungspflichtig
würde (ab 401,00€) und sein Alter dem nicht entgegensteht.
Die BU-Rente als solches gibt es ja nicht mehr durch die gesetzliche
Rentenversicherung. Wenn er eine Erwerbsminderungsrente (voll)
erhält muss natürlich auf die Hinzuverdienstgrenze (400,00€)
geachtet werden, was eine Versicherungspflicht verhindern würde bzw. zur Renteneinstellung führen könnte. Ob er ein Jahr auf die Renten
verzichten kann und ob er Sie danach überhaupt noch einmal bewilligt
bekäme - weiss ich nicht.
Ob die private BU bei Eintritt der Versicherungspflicht weitergezahlt wird, das weiss ich auch nicht.
Gruss
Günter

Dank für die Info!
o.w.T.