letzte Woche wurde ich auf der Autobahn in einen Unfall verwickelt. Glücklicherweise ist mir nichts passiert, mein schönes neues Auto dagegen hat sehr sehr stark gelitten und grenzt wohl am Totalschaden.
Die Schuld wurde dem Anderen zugewiesen. Nun sagte man mir, dass die gegnerische Versicherung mein Auto begutachten wird.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass die gegnerische Versicherung den Schaden zu gering einschätzt, die müssen den Schaden ja schließlich zahlen.
Nun habe ich mich schon insoweit schlau gemacht, dass ich das Recht auf einen zweiten freien Gutachter habe, also z.B. einen von der DEKRA oder so.
Wer muss dann aber für die Kosten des freien Gutachters aufkommen???
ich bin kein Experte, aber soviel kann ich dir versichern: den Gutachter bestimmst du als Geschädigter. Der Unfallverursacher hat kein Recht dir den Gutachter vorzuschreiben.
Geh zu einer Werkstatt die du gut kennst und lass von dort den Gutachter bestellen.
Liebe Grüße
Katl
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Die Versicherung schickt Dir einen absolut neutralen, vereidigten und gottesfürchtigen Gutachter, soviel steht fest. Das Problem ist nur: Wie neutral ist jemand tatsächlich, wenn er Gutachten für seinen Brötchengeber erstellt. Denn er ist zwar nicht bei denen angestellt, aber arbeitet natürlich regelmäßig für die.
Den von Dir zusätzlich beauftragten Gutachter muss in der Tat auch der Verursacher bezahlen, ebenso wie einen Anwalt, den Du mit Deinen Interessen beauftragst. Denn wenn dann Gutachten gegen Gutachten steht, und die Versicherung „Deines“ nicht akzeptiert, sollte man sich als Laie langsam aber sicher zurückziehen. Nun denn, bei mir war’s mal genauso, eigener Gutachter kam auf 1.000 EUR mehr für mich, haben nen Anwalt genommen (auch wenn ich eher ein Gegner von sowas bin…) und alles ging positiv aus.
Hallo,
bei einem Schaden den du nicht schuld bist bestimmst du den Gutachter. Die generische Versicherung hat das Recht auch einen Gutachter zu schicken. Der hat aber nichts mit dir zu tun.
Wenn du merkst das die gegnerische Versicherung zögert in der Bearbeitung nimm dir lieber einen Anwalt damit du Stress und Ärger vermeidest mit dir selbst.
Gruß Anno
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bei einem Schaden den du nicht schuld bist bestimmst du den
Gutachter.
Korrekt!
Die generische Versicherung hat das Recht auch
einen Gutachter zu schicken.
Schicken darf die gegnerische Versicherung wen sie will.
Und ich darf wen ich will an mein Auto ranlassen. Und natürlich auch jemanden den Blick auf mein Auto verweigern.
Hallo, die Meiste ist hier bereits geschrieben worden…die solltest Dir einen eigenen Gutachter nehmen, aber dennoch mit der Versicherung in Kontakt treten. Immer mehr Versicherungen versuchen die Kosten zu drücken. Höre Dich einfach mal im Bekanntenkreis um, wenn Du keinen Gutachter kennst…
Im Zweifelsfall solltest Du Dir einen Anwalt nehmen - je nachdem wie „blöd“ Dir die Versicherung kommt.
ich weiß nicht, ob der Tipp mit der Werkstatt so gut war …im Zweifelsfall wollen diese die Reparatur durchziehen - gerade an der Grenze zum Totalschaden…
MfG
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