Antwort von
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Re^2: Gesundheitsreform 2000 - BTZ bei der Vereint
Bei der Anlage der GBZ (zusätzliche Alterungsrückstellungen) macht die Gesellschaft auch nichts anderes, als die eingenommenen Beiträge am Kapitalmarkt anzulegen. ( genauso wie mit den Beiträgen einer z.B. Rentenversicherung).
Vorteil:
Diese Anlage muß OHNE Abschlag gemacht werden, d.h. keine Progvisionen oder ähnliches gehen ab, daher ist bei z.b. 50 DM Alterungsrückstellung die Rendite höher als bei 50 Dm Rentenversicherung...
Bevor jetzt aber alle maulen:
Nachteil:
Die Altrersrückstellungen gehören der einzelnen versicherten Person nicht, d.h. sie sind dem jeweiligen Vertrag zugeordnet, man hat aber keinen Anspruch drauf; d.h. die verfallen bei Ausscheiden aus dieser PKV oder bei Tod. Verfallen heißt, daß es im Topf der PKV bleibt und den anderen versicherten zugute kommt.
Noch Fragen bzw. war ich wo unsauber ???
P.S. Auch einen Kollegen zu empfehlen empfinde ich als unsauber; soll ich dann den Kollegen von meiner Bürogemeinschaft empfehlen, der dann mich empfiehlt, oder trage ich nur ne andere Agenturnummer ein ?????
Nicht schön, Raimund, auch wenn gut gemeint, hat einen sehr faden Beigeschmack...
Wobei dabei in keinster Werise was gegen irgendeine Qualifikation gesagt sein soll, nur gegen den Stil...