Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Austritt?

Hallo,

ich arbeite derzeit im Ausland und bin daher dort krankenversichert.
Zur Zeit habe ich eine Art ruhende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Kosten von ca. 35€ monatlich und habe keinerlei Versicherungsanspruch (soweit ich weiss).
Ein Freund von mir arbeitet ebenfalls im Ausland und ist aber aus der GKV ausgetreten.

Meine Fragen:
Macht es Sinn fuer mich aus der GKV auszutreten?
Kann ich irgendwie garantieren, dass ich im Falle einer Rueckkehr nach Deutschland dort in eine Gesetzliche wieder rein komme?

Vielen Dank fuer Links / Tipps / Infos

Sebastian

Hallo,
mit Ihrer bestehenden Anwartschaftsversicherung haben Sie die Garantie, dass Sie in jedem Falle nach Ihrer Rückkehr aus dem
Ausland sofort wieder in die GKV mit vollem Leistungsanspruch
können. Hier zwei Beispiele aus meiner Praxis :

  1. positiv
    Student, bei uns versichert, geht für drei Jahre nach USA.
    Er schliesst bei uns eine Anwartschaftversicherung ab.
    Nach ca. 1.5. erkrankt er in den USA an Krebs (Hautkrebs).
    Eine langwierige und kostspielige Behandlung ist erforderlich.
    Er kommt nach Deutschland zurück, weil dort auch seine Familie
    lebt. Ohne die Anwartschaftsversicherung hätte er keine Möglichkeit
    in die GKV zurückzukehren - eine Privatkrankenkasse hätte ihn bei
    der bestehenden Erkrankung garantiert auch nicht genommen.
    Arbeiten gehen konnte er selbstverständlich auch nicht und Anspruch
    auf ALG oder Harz IV war auch nicht.
    Mit dem Tag der Einreise lebte sein Leistungsanspruch bei unserer Kasse wieder auf - wir haben alle Kostenübernommen.
  2. negativ
    Student (30) geht ebenfalls ins Ausland (Indien) - verzichtet aber
    auf Anwartschaft. Kommt nach 8 Monaten zurück und hat keine Versicherung. PKV ist ihm zu teuer - GKV geht nicht wegen fehlender
    Zugangsberechtigung.
    Mein Rat also - die Anwartschaft behalten !!
    Gruss
    Günter Czauderna

Hallo Sebastian,

ich möchte auch noch antworten - lieber spät als gar nicht (sorry war ein paar Tage nicht online):

ich arbeite derzeit im Ausland und bin daher dort
krankenversichert.
Zur Zeit habe ich eine Art ruhende Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Kosten von ca. 35€
monatlich und habe keinerlei Versicherungsanspruch (soweit ich
weiss).

Sind mir zuwenig INFOS. Welches Land? EU? Davon ist auch die Frage der Anwartschaft abhängig.

Sofern du in einem Land der EU (inkl. der Länder die dem europäischen KV-Abkommen beigetreten sind) beschäftigt bist und staatlich/ öffentlich krankenversichert bist, ist eine Anwartschaft unnötig. Die Versicherungszeiten würden in Deutschland anerkannt werden.

Meine Fragen:
Macht es Sinn fuer mich aus der GKV auszutreten?
Kann ich irgendwie garantieren, dass ich im Falle einer
Rueckkehr nach Deutschland dort in eine Gesetzliche wieder
rein komme?

Ansonsten sind die Beispiele von Günter absolut zutreffend. Lediglich über die sogenannte Versicherungspflicht (als Arbeitnehmer, ALG II-Empfänger…) würdest du nach Rückkehr wieder in die GKV kommen.

Also grundsätzlich die Anwartschaft nur kündigen wenn du derzeit in einem Abkommenstaat staatlich versichert bist. Kannst uns ja noch den Beschäftigungsstaat nennen.

Bleib fröhlich

Andi

Hi Andi,

ok. Mehr infos :smile:

Ich arbeite derzeit in Kalifornien… und bin im Endeffekt ueber meine Firma versichert.
von daher sieht es wohl so aus, als waere es am besten, wenn ich die Anwartschaft weiterfuehre… Meine Krankenkasse (DAK) macht da soweit auch mit. Wenn ich nach Deutschland zurueckkehre soll ich mich bei denen dann halt melden und den weiteren Mitgliedschaftsverlauf klaeren.

Wenn Du/irgendwer noch weitere Tipps hat, gerne willkommen! :smile:

Ansonsten erstmal vielen Dank fuer die Hilfe :smile:

sebastian

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Hallo Sebastian,

Ich arbeite derzeit in Kalifornien… und bin im Endeffekt
ueber meine Firma versichert.
von daher sieht es wohl so aus, als waere es am besten, wenn
ich die Anwartschaft weiterfuehre… Meine Krankenkasse (DAK)
macht da soweit auch mit. Wenn ich nach Deutschland
zurueckkehre soll ich mich bei denen dann halt melden und den
weiteren Mitgliedschaftsverlauf klaeren.

JA! Da hast du völlig Recht (und Günter hat mit seinen USA ja nen Volltreffer gelandet).

Mit den USA besteht kein Krankenversicherungsabkommen. Insofern darf die Krankenkasse in den USA grundsätzlich keine Leistungen übernehmen und die Zeit der Versicherung in den USA wird nicht als Vorversicherung anerkannt.

MEINE MEINUNG: Behalte auf jeden Fall die Anwartschaft!

Andi

Hallo Sebastian,
nachdem du geschrieben hast wo du versichert bist gilt das von mir Geschriebene um so mehr - ich bei seit 37 Jahren dort beschäftigt.
Gruss
Günter Czauderna