Hallo Sebastian,
ich möchte auch noch antworten - lieber spät als gar nicht (sorry war ein paar Tage nicht online):
ich arbeite derzeit im Ausland und bin daher dort
krankenversichert.
Zur Zeit habe ich eine Art ruhende Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Kosten von ca. 35€
monatlich und habe keinerlei Versicherungsanspruch (soweit ich
weiss).
Sind mir zuwenig INFOS. Welches Land? EU? Davon ist auch die Frage der Anwartschaft abhängig.
Sofern du in einem Land der EU (inkl. der Länder die dem europäischen KV-Abkommen beigetreten sind) beschäftigt bist und staatlich/ öffentlich krankenversichert bist, ist eine Anwartschaft unnötig. Die Versicherungszeiten würden in Deutschland anerkannt werden.
Meine Fragen:
Macht es Sinn fuer mich aus der GKV auszutreten?
Kann ich irgendwie garantieren, dass ich im Falle einer
Rueckkehr nach Deutschland dort in eine Gesetzliche wieder
rein komme?
Ansonsten sind die Beispiele von Günter absolut zutreffend. Lediglich über die sogenannte Versicherungspflicht (als Arbeitnehmer, ALG II-Empfänger…) würdest du nach Rückkehr wieder in die GKV kommen.
Also grundsätzlich die Anwartschaft nur kündigen wenn du derzeit in einem Abkommenstaat staatlich versichert bist. Kannst uns ja noch den Beschäftigungsstaat nennen.
Bleib fröhlich
Andi