Kfz-Versicherung

Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Mär 2006

Hallo!

Meines Wissens kann man die Kfz-Versicherung immer zum Ablauf des Kalenderjahres kündigen. Wie sieht es aber aus, wenn man sein Auto abmeldet und zwei, drei Tage später wieder anmeldet? Kann man sich dann auch während des lfd. Jahres bei einer anderen Versicherung versichern?

Vielen Dank und viele Grüße,
Florian

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Kfz-Versicherung

    des Kalenderjahres kündigen. Wie sieht es aber aus, wenn man
    sein Auto abmeldet und zwei, drei Tage später wieder anmeldet?
    Kann man sich dann auch während des lfd. Jahres bei einer
    anderen Versicherung versichern?
    Nein, der Versicherungsvertrag erlischt erst nach 6 Monaten. Es sei denn, das Auto wird auf eine andere Person umgemeldet.

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kfz-Versicherung

      Hi,

      ich will ja nicht kleinkariert sein, aaaber:
      Der Vertrag erlischt sofort, der Versicherer hat aber 6 Monate Anspruch auf die Versicherung, wenn du das Auto auf dich wieder zulässt :-)

      Vom Inhalt her das selbe :-)

      Gruß
      Jürgen

      • Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Kfz-Versicherung

        ich will ja nicht kleinkariert sein, aaaber:
        Bist Du auch nicht. Fachlich begründete Kommentare sind immer willkommen.

        Merke: Niemand kann verhindern, dass ich klüger werde (Adenauer) Der Vertrag erlischt sofort, der Versicherer hat aber 6 Monate
        Bist Du da sicher ? Stichwort: Ruheversicherung

        • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Kfz-Versicherung

          Ruheversicherung ist (afaik) eine Anschlussversicherung, welche Beitragsfrei drin ist. Diese beinhaltet ja auch nur die Haftpflicht (ich hoffe, ich irre mich jetzt nicht) und keine VK, oder TK.

          Gruß
          Jürgen

          • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Kfz-Versicherung

            leider irrst du. in der ruheversicherung sind tk-schäden mitversichert (jedenfalls bei der huk). sollte afaik aber allgemeingültig sein.
            aber blöde frage? ich war immer der meinung, daß die frist 18 monate sind. nämlich auch die frist der ruheversicherung, bis endgültig abgerechnet wird.
            und hier steht was von einem jahr:
            http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Ruheve...
            was ist nun richtig?
            ich hatte letztens so einen fall: da war das kfz seit mehr als einem jahr sillgelegt und der vn hat mit unserer vbk wiederzugelassen. wir haben den sf von der vorversicherung nicht bekommen. die hat auf doppelversicherung bestanden. wir mußten stornieren.
            mfg snake [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Kfz-Versicherung

              Hi Snake,

              wie gesagt, ich war mir nicht sicher. WErde mich MOntag aber nochmal genauer schlau machen, und dir dann unsere Vorgehensweisen posten :-)

              Gruß
              Jürgen

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!