Steueroptimierte BUV / Versteuerung der BU-Rente

Hallo,

ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung als reine Risikoversicherung abschließen, ca. 2.000 Euro Rente p.m.
Koppelung mit Kapitalaufbau ist nicht gewünscht.
Ich bin angestellt und habe einen hohen Grenzsteuersatz, bin also auch an einer steuerlichen Optimierung interessiert.

Hierzu stellen sich für mich drei Alternativen:

  1. Abschluss einer selbständigen BU, ggf. als BUZ zu einer sehr geringen Risiko-LV
  2. Abschluss als BUZ zur einer Minimal-Rentenversicherung als Rürup-Rente / Leibrente
    (60% der Beiträge steuerlich absetzbar ab 2005 im Rahmen (hoher und für mich ausreichender) Höchstgrenzen, Prozentsatz steigt in jedem Jahr um 2%-Punkte an, also 62% in 2006)
  3. Abschluss als BUZ zu einer Minimal-Rentenversicherung als betriebliche Altervorsorge / Direktversicherung.
    (Beiträge werden aus dem Brutto bezahlt, also letztlich 100% absetzbar bis zu 2.520 Euro p.a.in 2006)

Was mir noch nicht klar ist, ist die Frage der möglichen Besteuerung der BU-Rente im Falle der Berufsunfähigkeit. Da ich mit der Rente (24.000,- p.a. plus mögliche Steigerung) über das Existenzminimum kommen werde, ist dies relevant für mich.
zu 1.: BU-Rente müsste zu einem geringen Prozentsatz (

Hallo,

ohne detaillierte Antwort nur ein Hinweis: Die Überlegung, die BU bei einer steueroptimierte Rüruprente an eine Mini-Altersrente zu hängen könnte daran scheitern dass der Gesetzgeber vorgibt, dass mehr als 50% des Beitrages zur Rüruprente auf die Altersrente entfallen müssen.

Ansonsten finde ich es gut, dass mal nicht nur die steuerliche Förderung der Beitragszahlung betrachtet werden soll, sondern auch die andere Besteuerung im Leistungsfall. Das wird zu oft vergessen, aber ich denke, an der Erklärung wird sich gern ein anderer versuchen :smile:

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo,

ohne detaillierte Antwort nur ein Hinweis: Die Überlegung, die
BU bei einer steueroptimierte Rüruprente an eine
Mini-Altersrente zu hängen könnte daran scheitern dass der
Gesetzgeber vorgibt, dass mehr als 50% des Beitrages zur
Rüruprente auf die Altersrente entfallen müssen.

Bei Rürup muss man auch die „Günstiger-Prüfung“ beachten, es kommt also auf die sonstigen abzugsfägigen Aufwendungen an. Es gibt viele Modelle insb. bei niedrigen Rürup-Renten, bei denen kein Vorteil entsteht weil die „alte“ steuerliche Berücksichtigungsweise günstiger ist.

Ansonsten finde ich es gut, dass mal nicht nur die steuerliche
Förderung der Beitragszahlung betrachtet werden soll, sondern
auch die andere Besteuerung im Leistungsfall. Das wird zu oft
vergessen, aber ich denke, an der Erklärung wird sich gern ein
anderer versuchen :smile:

Die BU-Rente wird in allen Fällen nach dem Ertragsanteil besteuert, egal ob sie isloiert oder kombiniert war.

  1. Abschluss als BUZ zur einer Minimal-Rentenversicherung als
    Rürup-Rente / Leibrente
    (60% der Beiträge steuerlich absetzbar ab 2005 im Rahmen
    (hoher und für mich ausreichender) Höchstgrenzen, Prozentsatz
    steigt in jedem Jahr um 2%-Punkte an, also 62% in 2006)

Vorsicht !

Diese 62 % kann nur der Selbstständige ansetzen, der AN bekommt noch den AG-Anteil zur GRV abgezogen, sodaß rund 12 % übrig bleiben.

Ich habe bisher noch keinen AN beraten, für den sich das Rürup-Konzept gelohnt hätte (später vielleicht).

Hallo,

  1. Abschluss als BUZ zur einer Minimal-Rentenversicherung als
    Rürup-Rente / Leibrente
    (60% der Beiträge steuerlich absetzbar ab 2005 im Rahmen
    (hoher und für mich ausreichender) Höchstgrenzen, Prozentsatz
    steigt in jedem Jahr um 2%-Punkte an, also 62% in 2006)

Vorsicht !

Diese 62 % kann nur der Selbstständige ansetzen, der AN
bekommt noch den AG-Anteil zur GRV abgezogen, sodaß rund 12 %
übrig bleiben.

Das stimmt für die Rüruprente nicht. Es ist richtig, dass der AG-Anteil zur GRV abgezogen wird - das führt aber im Endeffekt nur dazu, dass die AN-Beiträge zur GRV nicht mit 62% absetzbar sind (denn diese zahlt der AN sowieso schon). Eine zusätzliche Rüruprente ist bei den allermeisten AN dann sehr wohl zu 62% in diesem Jahr absetzbar.
Dagegen bewirkt die Günstigerprüfung noch einige Jahre lang, dass viele Selbstständige für die ersten Tausender Beiträge in die Rüruprente möglicherweise noch gar nichts absetzen können.

Ich habe bisher noch keinen AN beraten, für den sich das
Rürup-Konzept gelohnt hätte (später vielleicht).

Das ist eine anderes Thema. Für ältere AN könnte es sich durchaus lohnen.

Viele Grüße
Thomas K.

Hallo

Die BU-Rente wird in allen Fällen nach dem Ertragsanteil
besteuert, egal ob sie isloiert oder kombiniert war.

Genau DAS halte ich für ein Gerücht. Mit isoliert oder Kombination hat das allerdings tatsächlich nichts zu tun.
M.E. nach wird eine BU-Rente aus einer Rürup-Versicherung als sonstige Einkünfte nach § 22 1 aa) besteuert, d.h. mit genau den Prozentsätzen, die für die Altersrente gilt, also die bekannten Kohorten-Prozentzahlen (z.B. 2006 Rentenbeginn: 52%). Aber ich lasse mich gern von einem Steuerexperten eines besseren belehren.

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo

Die BU-Rente wird in allen Fällen nach dem Ertragsanteil
besteuert, egal ob sie isloiert oder kombiniert war.

Genau DAS halte ich für ein Gerücht. Mit isoliert oder
Kombination hat das allerdings tatsächlich nichts zu tun.
M.E. nach wird eine BU-Rente aus einer Rürup-Versicherung als
sonstige Einkünfte nach § 22 1 aa) besteuert, d.h. mit genau
den Prozentsätzen, die für die Altersrente gilt, also die
bekannten Kohorten-Prozentzahlen (z.B. 2006 Rentenbeginn:
52%). Aber ich lasse mich gern von einem Steuerexperten eines
besseren belehren.

Eine BU-Rente ist eine abgekürzte Leibrente, die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 1 mit dem Ertragsanteil. Da die Beitrage aus versteuertem Einkommen bezahlt werden (vgl. § 55 EStDV), gilt das vorgenannte Verfahren. Die steuerliche Förderung der „Rürup-Rente“ hat aber nicht damit zu tun, dass die Beiträge aus unversteuertem Einkommen entstehen. Was gegen die Besteuerung nach den Kohorten spricht ist eben die abkürzung der Renten. Wenn Du andere Informationen hast, bitte ich um entsprechende Quellen (man lernt ja nie aus :wink:.

Nebenbei gibt es eine recht gut Broschüre zum Theme Besteuerung von Renten, die ich nicht verenthalten will.

http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Steuern/aeltere_men…