Berechnungszeitraum Krankengeld

Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Jul 2006

Ich habe zum 31.05.2006 meinen alten Job (monatl. Brutto € 3880.-) gekündigt und bin nahtlos in ein neues Anstellungsverhältnis(AV) (monatl. während 6 wöchiger Probezeit 2300.-/anschliessend 3800.-)gegangen.
1. Nun bin ich leider am 21.06.2006 erkrankt (Dauer:21.06-22.07.06)und mir wurde innerhalb der Probezeit zum 08.07.06 ohne Angabe von Gründen gekündigt.(Kündigung am 22.06. schriftlich erhalten)


Als ich bei der Krankenkasse war und einen Antrag auf Krankengeld gestellt habe, wurde mir gesagt das nur das aktuelle Arbeitsverhältnis angerechnet wird.


Ist das wirklich so???

Gibt es eine Möglichkeit, das verherige AV mit einzurechnen? Schliesslich habe ich jahrelang mehr verdient und auch an Leistungen an die Krankenkasse gezahlt.
Bitte antwortet schnell, bin ziemlich verzweifelt

lg Gordon

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Berechnungszeitraum Krankengeld

    Hallo,
    leider nein. In deinem Fall zählt das Arbeitsentgelt seit Beginn
    der Beschäftigung.
    Das Krankengeld ist ein Lohnersatz, also Ersatz für entgangenes
    Arbeitsentgelt wegen der Erkrankung. Entgangen ist Dir tatsächlich
    das Entgelt, das ab dem 01.06.2006 Gültigkeit hat, nicht das
    vorherige.
    Gruss
    Czauderna

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