Hallo!
Ich bin Lehramtsreferendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf und habe daher anspruch auf Beihilfe von meinem Dienstherren, jetzt ist die Frage: die restlichen 50% Privat versichern oder in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Problem ist dass man nach dem Wechsel zur Privaten nicht so ohne weiteres wieder in die GKV kommt, es sei denn man nimmt ein Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (Angestellter) auf und liegt mit seinem Beitrag unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Ich habe ein Angebot von der Debeka erhalten, mich für ca. 55Euro Privat während dem Referendariat zu Versichern. Im Vergleich zu der Option in der GKV zu bleiben (ca. 150 Euro) hört sich das ja ganz gut an.
Nach dem Ref steigt der Beitrag dann auf die 100% an, da ja die 50% Beihilfe wegfallen = ca. 110 Euro ( immer noch weniger als der geringste Beitragssatz bei der GKV) (für maximal 1,5 Jahre wenn mich der Debeka-Mensch richtig beraten hat, dann steigt der Beitrag)
Jetzt die Frage: Wenn ich nach dem Ref nicht übernommen werde, also erstmal keine Stelle habe (also weder als Beamter noch als Angestellter), dann habe ich ja keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld weil ich als Beamter (auf Widerruf) keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahle. Ich habe also nur anspruch auf ALG2 (Harz IV) wenn ich das richtig sehe. Übernimmt in diesem Fall die Arbeitsagentur die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung? --> die wären ja in dem Falle immer noch niedriger als die der GKV, oder muss ich die 110 Euro von meinen 345 Euro selbst zahlen?
(gehört vielleicht auch ins Forum Arbeitsamt, bei bedarf verschieben)