Re: Welche Versicherungen für eigenes Haus?
Hallo Olli!
Gerne helfe ich Ihnen weiter!
1. Feuerrohbauversicherung (FRB) und Bauherrenhaftpflichtversicherung (BHH)
Beide Versicherungsarten definieren Versicherungsschutz BEVOR Sie in das neue Haus eingezogen sind. Gleichwohl sind diese Versicherungen für Sie nur interessant, wenn
a) Sie den Bau beauftragt haben - Also Bauherr sind und
b) die Bauphase noch nicht abgeschlossen ist.
FRB gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass das noch nicht bezugsfertige Haus abbrennen sollte. Die BHH gewährt Versicherungsschutz vor Haftungsfällen, die im Rahmen Ihres Bauherrenstatus entstehen. INFO: Für den Bauherren gilt die sog. Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass die Schuldfrage prinzipiell Ihnen zu Lasten gelegt wird.
2. Hausratversicherung (HRV)
Gerade diese Versicherung gehört m. E. zu den weniger wichtigen; es sei denn, Sie besitzen einen wertvollen Hausrat bzw. besondere, teure Einrichtungen oder Gegenstände (z. B. Elektronik). Wenn Sie auf die HRV nicht verzichten wollen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
a) Laufzeit - keine 5-Jahresverträge abschließen. Auch wenn der Verzicht auf den Rabatt schmerzen sollte!
b) Aufräum-/Abbruchkosten zu 100 % mitversichert
c) Überspannungsschäden min. zu 10 % mitversichert
d) Fahrräder (falls diese bestehen) mitversichern (sog. Klausel 7110)
e) Diebstahl aus Kraftfahrzeugen min. 500,00 EUR
f) Nutzwärmeschäden min. 250,00 EUR
g) häusliche Arbeitszimmer mitversichert
h) Unterversicherungsverzicht
Außerdem empfehle ich aufgrund des sich wechselnden Klimas eine Elementarschadendeckung
3. Gebäudeversicherung (GBV)
Dies ist die wohl wichtigste Versicherung für Ihr Haus. Wie Sie sicherlich wissen, lassen sich folgende Wagnisse versichern: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden. M. E. sind sämtliche Risiken zu versichern, selbst bei einem Neubau! Folgende Vertragseinschlüsse sind wichtig:
a) Zu- und Ableitungsrohre mitversichert
b) Nutzwärmeschäden
c) Graffitischäden
d) Anprall von Fahrzeugen
e) Aufräum-/Abbruchkosten zu 100 % mitversichert
f) Glimmschäden
Achten Sie zudem auf folgende Punkte: Verwenden Sie den Neubauwert als Versicherungsgrundlage und nicht einen eventuell selbst ermittelten 1914-Wert. Beachten Sie Ihre Obliegenheiten! Wenn Gefahrenerhöhungen (z. B. Tankstellen) in der Nähe liegen, sind diese anzeigepflichtig. Seien Sie vorsichtig bei verstecken Obliegenheitsklauseln (sehr gefährlich bei Online-Abschlüssen!): Häufig verlangen derartige Versicherer besondere Sicherungsmaßnahmen am Gebäude, die meistens nicht eingehalten werden (spezielle Schlösser).
Achten Sie auch bitte auf folgendes: Es gilt der private Nutzungsteil als Versicherungsgrundlage. Sobald das Gebäude - teilweise - gewerblich genutzt wird (z. B. Büroräume) Bedarf es einer gesonderten Anzeige im Antrag.
4. Gebäudehaftpflichtversicherung (GBH)
Dies ist für Sie nur interessant, falls Sie Teile des Hauses vermieten. Eventuell leistet aber auch Ihre Privathaftpflichtversicherung für Vermieterschäden; hier bedarf es jedoch einen Versicherungscheck!
Abschließend rate ich Ihnen trotz Ihrer schlechten Erfahrungen von Online-Abschlüssen ab. Wenden Sie sich an Versicherungsmakler, dies sind unabhängige Sachverständige, die im Auftrag des Kunden arbeiten MÜSSEN. Vertreter sind per Gesetz dem Interesse ihrer Gesellschaften verpflichtet.
Beste Grüße
Stephan
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