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Re: Rentenversicherung nachrechnen, wer kanns?
Hallo Ralf,
Dein Vater hat die Möglichkeit sich an einen
- Versichertenältesten der LVA Thüringen (Anschrift zu erfragen über die Krankenkasse)(Versichertenälteste können aber in aller Regel keine Rente berechnen, aber alles erforderliche veranlassen),
- an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der LVA Thüringen (Die sind zur Auskunft und Beratung verpflichtet, haben Zugriff auf das Rentenkonto und können Berechnungen erstellen)
oder
- an das örtlich zuständige Versicherungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
(... können aber in aller Regel keine Rente berechnen, aber alles erforderliche veranlassen)
wenden, um Hilfe und Auskunft zu bekommen. Die Dienste dieser Stellen sind kostenlos.
Er kann sich aber auch an einen amtlich zugelassenen Rentenberater wenden, deren Tätigkeit allerdings kostenpflichtig und nicht gerade billig ist (Berechnung nach BRAGO). Die Anschrift des nächstgelegenen Rentenberaters kann dem Telefonbuch entnommen oder beim Bundesverband der Rentenberater erfragt werden.
> Kann man die Berechnung nachrechnen?
Das kann man, wenn man über ein entsprechendes Programm verfügt. Dies manuell zu berechnen, dazu ist heute kaum noch jemand in der Lage (in kenne jedenfalls niemanden, der das könnte).
Ich verfüge über ein solches Programm, dass auch die Berechnung von sogenannten "Ost-Renten" zulässt. West-Rentenberechnungen habe ich schon Hunderte problemlos erstellt, aber noch keine Ost-Rentenberechnung. Da müsste ich mich dann richtig einarbeiten, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Inwieweit dabei auch die Ansprüche aus der Zusatzversorgung berechnet werden können, vermag ich momantan nicht zu sagen.
Wie gesagt, ich will es gerne versuchen. Ggf. muss ich Dir aber nachher sagen, dass es ein ergebnisloser Versuch war.
Wir honorieren dies natürlich entsprechend dem Aufwand.
Wenn ich das mache, dann ist das kostenfrei oder ich mache es nicht!
Eine Kopie des Versicherungsverlaufs kann ich mailen.
Damit alleine ist es nicht getan, es sollte schon der gesamte EDV-Ausdruck, also Versicherungsverlauf mit Berechnungsanlagen (!) etc. sein.
Falls Dein Vater lediglich über eine Rentenauskunft ohne Berechnungsanlagen verfügt (das ist oft so), dann sollte er zunächst bei der LVA eine Rentenauskunft mit (!) Berechnungsanlagen anfordern.
Freundliche Grüsse
WALTER HUETTENHAIN