Berufshaftpflicht

Hallo liebe Wissende,

durch das rechtsbrett bin ich auf das Risiko der haftung als Arbeitnehmer aufmerksam geworden. Bisher dachte ich immer, mir kann als SV-pflichteige Angestellte nicht viel passieren

Ich habe mal gegoogelt nach Berufshaftpflicht, aber da kommen nur Angebote für freie berufe (Architekten und sowas).

Ich habe eine Privathaftpflicht bei der HUK, die natürlich keine beruflichen Schäden abdeckt. habe die angerufen, die können sowas nicht anbieten. Die gehen davon aus, das AG#S ihre AN’s selten in Regress nehmen. Kann der AG jederzeit tun und da mein AB eine kleine Winzfirma mit dünner Kapitaldecke ist, müsste mein AG das vielleicht sogar tun.

Ich arbeite als Busfahrerin. Derartige Risiken kann ich meines Wissens überhaupt nciht versichern, weil Haftpflicht/Kasko meines Chefs das regeln. Die müssen zwar leisten, können sich den Kies meines Wissens bei einfacher und grober Fahrlässigkeit bei mir wieder holen. Dann bin ich platt für den Rest meines Lebens; wenn ich einen Reisebus schrotte, kommt schnell eine viertel Million zusammen… Was kann ich diesbezüglich machen?

Zeitweise arbeite ich auch im Büro. Ist es sinnvoll, hier eine Haftpflicht abzuschließen? Wer versichert sowas?

Danke für eure Hilfe

Felicia

Ich habe mal gegoogelt nach Berufshaftpflicht, aber da kommen
nur Angebote für freie berufe (Architekten und sowas).

Arbeitnehmer benötigen keine berufliche Haftpflicht.

kommt schnell eine viertel Million zusammen… Was kann ich
diesbezüglich machen?

Da brauchst Du nichts zu machen. Wenn Du einen Unfall baust, kannst Du mit ganz wenigen Ausnahmen nicht in Regreß genommen werden.

Haftpflicht abzuschließen? Wer versichert sowas?

siehe oben.

Ich arbeite als Busfahrerin. Derartige Risiken kann ich meines
Wissens überhaupt nciht versichern, weil Haftpflicht/Kasko
meines Chefs das regeln. Die müssen zwar leisten, können sich
den Kies meines Wissens bei einfacher und grober
Fahrlässigkeit bei mir wieder holen.

Nö, nur bei Vorsatz!

Hallo Felicia!

Sie haben hinsichtlich Ihrer beruflichen Tätigkeit kein Haftpflicht-Risiko zu fürchten! Schäden durch den Bus sind mit der Kraftfahrzeugversicherung abgedeckt, Schäden infolge Ihrer Bürotätigkeit sind der Berufshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers zuzuschreiben - Insofern er eine solche hat.

Dass ein Arbeitgeber bei seinen Angestellten Regressansprüche stellen kann, ist richtig. Jedoch nur in besonderen Fällen (wie z. B. vorsäztliche Herbeiführung). Kurzum: Eine Berufshaftpflichtversicherung werden Sie nicht brauchen; Sie können außerdem gar keine abschließen, selbst wenn Sie das wollten!

Abschließend noch folgender Rat: Werfen Sie einen Blick in Ihre Privathaftpflichtversicherungspolice und kontrollieren Sie, ob das berufliche Schlüsselverlustrisiko mitversichert ist. Wenn nicht, nachbessern!

Beste Grüße

Stephan

Hallo,

das ist nicht richtig.

Vielmehr stimmt, was die Arbeitnehmerin fürchtet. Schon bei einfacher Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit droht Regreß. Allerdings ist dieser in diesen Fällen beschränkt auf den Selbstbehalt einer typischen Versicherung.

D.h.: AN haftet für den im Arbeitsleben typischen Selbstbehalt der Vollkasko und muss nicht eine Viertelmillion Euro berappen.

Grüße

EK

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Hallo Ekkehard,
auch das ist nicht ganz richtig: es kommt auch auf die Gefahrgeneigtheit an. Als Busfahrerin kann nur die Busfahrerin den Schaden anrichten, da der Chef ihr die Gefahr übereignet hat. Und somit sind da strengere Regeln anzuwenden. In diesem Fall würde also vermutlich vor grober Fahrlässigkeit (Alkohol z.b.) kein Regress erfolgen. Und bei einfacher Fahrlässigkeit ist so gut wie nie Regress möglich.

Gruß
Marco