freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Sep 2006

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den Status freiwillig versichert bekommen.
Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich bezweifele das.


Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen. Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile aus diesem Vorgehen ???


Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu befürchten ???

Alter 29
Gesundheit I.O.


Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist. Danke

Gruß
Micha

PS: ich habe wenig Ahnung Thema PKV sieht man ja auch ;-)

23 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

    Hallo Zusammen,

    meine Fragen
    Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
    Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den
    Status freiwillig versichert bekommen.
    Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese
    Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die
    Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt
    beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es
    dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen
    und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie
    dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
    verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
    das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich
    bezweifele das.
    Lesen Sie noch einmal durch, was Sie geschrieben haben und schreiben Sie es so, das man es versteht!

    Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden, richtig? Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
    Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
    abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
    sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
    auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
    aus diesem Vorgehen ???
    Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!

    Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.

    Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte! Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
    das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
    versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
    ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
    Klausel greift und ich wieder zurück muss.
    Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix! Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
    (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
    weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
    befürchten ???
    Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die Kündigungdfrist. Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

    Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
    deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
    doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.
    Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir ;-)

    • Antwort von nach 45 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

      Hallo Zusammen,

      meine Fragen
      Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
      Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den
      Status freiwillig versichert bekommen.
      Wollte schreiben "habe" Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese
      Grenze evtl überschritten.
      Muss ich nochmals mit der Sachbarbeiterin klären

      (Hinzufügung ich nutze die Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt
      beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es
      dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen
      und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie
      dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
      verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
      das
      "laut"

      Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich bezweifele das.
      Lesen Sie noch einmal durch, was Sie geschrieben haben und
      schreiben Sie es so, das man es versteht!
      tut mir leid war heute ein sehhhhr langer Tag und nun bin ich eifrig am lernen was bei der PKV wichtig ist.
      Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der
      Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden,
      richtig? (passiert dir ja auch ;-P die die??)
      Völlig korrekt Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
      Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
      abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
      sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
      auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
      aus diesem Vorgehen ???
      Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!
      nun gut niemand ist perfekt, bis jetzt war die Zusammenarbeit gut (habe immer alles verglichen was ich ja auch jetzt tue)
      Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
      Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
      durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
      zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.
      das habe ich befürchtet
      Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
      er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
      er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

      Die Eile kam seiner Meinung daher das er evtl. noch die Frist unterlaufen wollte. (er hat mich darauf hingewiesen das die Frist Mitte diesen Monats sein soll wobei unsere Sachbearbeiterin den Juli angab) Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
      das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
      versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
      ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
      Klausel greift und ich wieder zurück muss.
      Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas
      Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix!
      meinte er auch aber nach dem Motto man kann es ja probieren Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
      (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
      weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
      befürchten ???
      Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
      Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
      Kündigungdfrist.
      ich habe nicht danach gefragt muss ich ehrlich gestehen und er hat mir erst mal eine Mappe mit mehreren Versicherungen geschickt
      Morgen ist dann das Gespräch zur näheren Klärung Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

      Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
      deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
      doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.
      Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir ;-)
      Angst macht mir das sicher nicht denn wer nicht in der Lage ist sich sozial zurückzuhalten wird auch kaum freudige Kunden haben.
      Ausserdem kann man sowas auch a) ignorieren und b) wenn ich was lerne halte ich auch was aus.

      Eine weitere Frage
      Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung) überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2 Jahre warten) Ist das korrekt??

      Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

      Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

      AOldenb.

      A80/100
      K20
      Z100/80
      KTV 6
      PVN

      SüdDeutsche

      A80
      S101
      AZ75
      TA6
      PPN

      Arag
      201
      240
      529
      37
      PVN

      DKV
      M4BR4
      M4-BR
      TC/43
      PVN

      Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr nett.
      Preise lagen alle generell dicht zusammen

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        tut mir leid war heute ein sehhhhr langer Tag und nun bin ich
        eifrig am lernen was bei der PKV wichtig ist.
        Keine Problem, irgendwie kenn ich das! Ich vermute, dass die die Pflichtversicherungsgrenze der
        Krankenversicherung in diesem Jahr überschreiben werden,
        richtig? (passiert dir ja auch ;-P die die??)
        Völlig korrekt
        Treffer! Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen.
        Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
        abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
        sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
        auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
        aus diesem Vorgehen ???
        Da haben Sie ja eine Prachtexemplar erwischt!
        nun gut niemand ist perfekt, bis jetzt war die Zusammenarbeit
        gut (habe immer alles verglichen was ich ja auch jetzt tue)
        Bahalten Sie sich dies bei und fragen Sie auch bei der einen oder anderen Versicherung direkt nach.
        Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
        Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
        durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
        zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.
        das habe ich befürchtet

        Leider ist das derzeit eine sehr dynamisches Gebiet, da Sie aber vor 01.01.2007 eh nichts machen können, warten Sie einfach ab. So sind in Deutschland nunmal die Spielregeln. Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
        er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
        er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!

        Die Eile kam seiner Meinung daher das er evtl. noch die Frist
        unterlaufen wollte. (er hat mich darauf hingewiesen das die
        Frist Mitte diesen Monats sein soll wobei unsere
        Sachbearbeiterin den Juli angab)
        Die ist mir absolut unbekannt! Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
        das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
        versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
        ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
        Klausel greift und ich wieder zurück muss.
        Schön, das er es weiß, somit sollte er evtl. etwas
        Zurückhaltung üben und abwarten. Definitiv ist noch nix!
        meinte er auch aber nach dem Motto man kann es ja probieren
        Was bringt es Ihnen? Nix, evtl. war er da nicht der Treuhänder seines Kunden! Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
        (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
        weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
        befürchten ???
        Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
        Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
        Kündigungdfrist.
        ich habe nicht danach gefragt muss ich ehrlich gestehen und er
        hat mir erst mal eine Mappe mit mehreren Versicherungen
        geschickt
        Morgen ist dann das Gespräch zur näheren Klärung
        Naja! Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

        Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
        deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
        doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.
        Glaub mir, er hätte seinen Spaß mit Dir ;-)
        Angst macht mir das sicher nicht denn wer nicht in der Lage
        ist sich sozial zurückzuhalten wird auch kaum freudige Kunden
        haben.
        Ausserdem kann man sowas auch a) ignorieren und b) wenn ich
        was lerne halte ich auch was aus.
        Hr. Müller ist manchmal etwas sehr eigen und hat auch teilweise Ansichten und Bewertungen, die ich nicht teile, aber fachlich steckt er glaube ich hier fast alle in die Tasche, daher sehen Sie es als den Preis für die Auskunft an.


        Eine weitere Frage
        Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass
        dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter
        gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung)
        überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2
        Jahre warten) Ist das korrekt??

        01.01.2009! Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

        Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
        Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist

        AOldenb. ...
        PVN

        Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr
        nett.
        Preise lagen alle generell dicht zusammen
        Da ich nur ein Unternehmen vertrete sehe ich vieles etwas anderst, also halt ich mich mal zurück, außer, dass er meine Unternehmen wohl nicht im Angebot haben wird!


        Gute Nacht!

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers


          Hr. Müller ist manchmal etwas sehr eigen und hat auch
          teilweise Ansichten und Bewertungen, die ich nicht teile, aber
          fachlich steckt er glaube ich hier fast alle in die Tasche,
          daher sehen Sie es als den Preis für die Auskunft an.

          Danke für die Blumen!

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Korrektur Frist/Termin

          Eine weitere Frage
          Sollten die 3 Jahres Frist greifen meinte mein Makler, dass
          dieses Jahr in dem ich zwar nicht als freiwillig Versicherter
          gemeldet war, es aber denoch (durch die Lohnerhöhung)
          überschritten habe, mit angerechnet wird (also nur noch 2
          Jahre warten) Ist das korrekt??

          01.01.2009!

          Die Frist beginnt am 01.01.2007, da die Versicherungsfreiheit erst am 01.01.2007 beginnen kann. Dann muss er drei jahre freiwilliges Mitglied sein. Der Termin wäre also der 01.01.2010!!!!!!

          Aber - wir reden über etwas, was als Gesetzestext noch gar nicht vorliegt!

          Thorulf Müller

          [E-Mail-Adresse entfernt]

          • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
            Re: Korrektur Frist/Termin

            Die Frist beginnt am 01.01.2007, da die Versicherungsfreiheit
            erst am 01.01.2007 beginnen kann. Dann muss er drei jahre
            freiwilliges Mitglied sein. Der Termin wäre also der
            01.01.2010!!!!!!

            Aber - wir reden über etwas, was als Gesetzestext noch gar
            nicht vorliegt!
            Das ist genau der Punkt, erstmal abwarten wann was kommt.

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
        Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
        durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
        zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.
        Das hat sich doch schon wieder erledigt. Wenn überhaupt (was ich NICHT glaube) die Gesundheitsreform 2007 kommt, dann nicht vor April. Überschreitest Du also die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, wie die PFlichtversicherungsgrenzen ja nun eigentlich heißt) in diesem Jahr überschreitest, kannst Du Dich nach aktuell gültigem Recht ab 01.01.2007 privat versichern. Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
        er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
        er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!
        Oder er versucht, mit einem Antrag und der Annahme den Gesundheitszustand abzusichern. Nicht gerade unmoralisch, finde ich! Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

        Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
        Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist
        Bin ich selber versichert, also parteiisch: Ich find die gut. AOldenb.
        siehe meinen Kommentar weiter unten im Forum zur Alten Oldenburger und Ihren A-Tarifen SüdDeutsche A80 S101 AZ75 TA6 PPN
        Das ist interessant. Der Kompakt-Tarif A80 leistet 80% für Zahnbehandlung und -ersatz bis 1300€, dann noch der AZ75 als Zusatztarif im Zahnbereich, der aber 75% des darüber hinausgehenden leistet? Klärt mich mal jemand auf, ob das so richtig ist?
        ACHTUNG: Hilfsmittel werden nur bis 130 Euro bezahlt, darüber hinaus nur 60% (kleine 40%), und das auch nur 1 mal im Kalenderjahr. Das ist übel! Transportkosten: Nur die Rückfahrt wird bezahlt, die Taxi-Fahrt zur Dialyse zahlt man selbst.
        Tarif bleibt zum 01.01. aller voraussicht nach stabil Arag 201 240 529 37 PVN
        Vorsicht, die Arag erhöht den Tarif 201 zum 01.01.2007. Hier bitte die genauen Zahlen abwarten und nicht auf alten Tarifständen einen Antrag stellen! DKV M4BR4 M4-BR TC/43 PVN
        Jo, da hat sich die DKV vor nicht allzulanger Zeit die Tarife der Zürich eingekauft, laufen jetzt unter "VollMed". Hohe Beitragsrückerstattung auch bei Inanspruchnahme stationärer Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Rücktransport ... solange sonst nix passiert: Cool. Teuer wird's dann natürlich, wenn man in Rente geht, ein leistungsfreies Jahr als Rentner ist ja nicht unbedingt die Regel!! Hier bitte ausreichend Polster schaffen.
        Bleibt zum 01.01.07 ebenfalls konstant.
        Eigentlich ein geiler Tarif, da muss Thorulf mal die schlechten Seiten rauskehren,ich finde sie nicht.

        Günstiger geht's immer - sind ja schon absolute Top-Tarife von der LEistung her. Ich werfe nochmal den Dt. Ring Esprit mit ins Rennen, aber da möchte ich gerne Kommentare anderer Experten hören.

        Frank

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

          Warten Sie ab, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die
          Versicherungsfreiheit mitteilt. Wenn die Gesundheitsreform so
          durchgeht, wie sie bis gestern geplant war, würden Sie eh erst
          zum 01.01.2009 versicheurngsfrei.
          Das hat sich doch schon wieder erledigt. Wenn überhaupt (was
          ich NICHT glaube) die Gesundheitsreform 2007 kommt, dann nicht
          vor April. Überschreitest Du also die JAEG
          (Jahresarbeitsentgeltgrenzen, wie die
          PFlichtversicherungsgrenzen ja nun eigentlich heißt) in diesem
          Jahr überschreitest, kannst Du Dich nach aktuell gültigem
          Recht ab 01.01.2007 privat versichern.
          Ich/Wir hoffen es, ich bin aber gegenwärtig etwas zurückhaltend geworden! Lassen Sie die Finger von diesem tollen Makler, scheinbar hat
          er Angst, dass Sie weiter Vergleichen und ihm weglaufen, wenn
          er Sie so schnell zur Unterschrift bewegen möchte!
          Oder er versucht, mit einem Antrag und der Annahme den
          Gesundheitszustand abzusichern. Nicht gerade unmoralisch,
          finde ich!
          In Verbindung mit dieser ominösen Frist, der unklaren Rechtslage (die Beratung war nicht heute, mit den neuen Infos aus Berlin) und dem "drigenden Handlungsbedarf" bin ich da wiederum skeptisch. Klar, der VN geht wenig Risiko ein, aber ich neige immer zu etwas mehr Bedenkzeit bei meinem Kunden.

      • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        Ausgesucht hat er übrigens folgende Tarife

        Hallesche NK/ NK3 ambulant KT43 TG ab 43 Tag PVN Pflege
        Pflicht NK stat 1 Bett NK Höchzte Zahl Leist
        versteckte SB bei Heilmitteln, Heilpraktiker und Zahnbehandlung. 11 Jahre Einschränkungen bei Zahnersatz. Sehr umfangreiche Zahnfragen (nur mit Statusbericht des Zahnarztes beantragen). Heilmittelpreisverzeichnis und negative Einschränkung der Kriegsklausel.

        M.E. ist das eine aggresive Kalkulation - optimales Preis-Leistungsverhältnis spricht gegen Beitragsstabilität. Hier besteht m.E. Nachholbedarf in der Beitragsanpassung!

        Positiv ist die Fahrtenregelung ambulant und der neue Hilfsmittelkatalog.
        AOldenb.

        A80/100
        K20
        Z100/80
        KTV 6
        PVN
        Hier fehlt die Fahrtenregelung ambulant, stationär ist die Transportregelung leicht eingeschränkt! Der Versicherer ist sehr klein, sehr jung und hat einen sehr sehr jungen Bestand. Der beitrag erscheint etwas zu günstig für die Leistungen! Naturheilverfahren sind unter Vorbehaltsklausel zurzeit erstattungsfähig!
        SüdDeutsche

        A80
        S101
        AZ75
        TA6
        PPN
        Sehr gut - außer der Hilfsmittelkatalog und die Fahrtenregelungen!
        Arag
        201
        240
        529
        37
        PVN
        M.E. geht das gar nicht! Zurzeit sind die etwas merkwürdig im Umgang. Die behaupten ständig, dass Ihr Hilfsmittelkatalog offen ist und machen dann im Leistungsfalll ganz andere Sachen. Ich sehe ARAG - auch wirtschaftlich - eher kritisch! § 5.2. ist geändert und wird nun als Möglichkeit für Managment von kranken genutzt. Ob das richtig und rechtlich o.k. ist bezweifel ich!
        DKV
        M4BR4
        M4-BR
        TC/43
        PVN
        Gemanagte Krankenversicherung mit sehr stringenter Annahmepolitik.
        Falls sich da jemand auskennt, wäre mal eine Meinung sehr
        nett.
        Preise lagen alle generell dicht zusammen
        Was waren Ihre Kriterien????

        Thorulf Müller

        [E-Mail-Adresse entfernt]



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